Er tötete im Februar 2014 fast Dino Kalender (26), als dieser einfach nur nach Hause wollte. Doch noch immer wurde Theo D.* für die irre Prügel-Attacke nicht bestraft. Denn der Deutsche legte Beschwerde beim Bundesgericht ein – mit Erfolg.
Der damals 25-jährige Doktorand traf zufällig Dino Kalender, damals 19 Jahre, an der Tramhaltestelle Milchbuck. Aufnahmen der Überwachungskameras zeigen, wie sich die zwei Männer um 3.52 Uhr an der Haltestelle zufällig begegnen. Sie kommen ins Gespräch. Es scheint alles normal. Doch als sich Dino Kalender um 4.10 Uhr kurz wegdreht, springt Theo D. auf, wirft den Überraschten auf die Gleise und schlägt erbarmungslos zu. Immer wieder.
Dino Kalender trug lebensgefährliche Verletzungen davon. Eigentlich müsste der Amok-Akademiker vier Jahre in den Knast wandern. Zwei Instanzen sprachen Theo D. bereits wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig. Zuletzt das Zürcher Obergericht. Doch der ehemalige ETH-Doktorand legte Widerspruch ein, die das Bundesgericht nun gut hiess. Das Zürcher Obergericht muss bei der Strafzumessung über die Bücher.
«Habe etwas überreagiert»
Die Lausanner Richter haben die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung bestätigt. Es sei von einer schweren Verminderung der Schuldfähigkeit, nicht aber von einer gänzlichen Schuldunfähigkeit auszugehen.
Diesen Punkt hatte der Verurteilte in seiner Beschwerde gerügt. Der massive Alkoholkonsum hatte bei ihm zu einem psychotischen Zustand geführt. Allerdings war er gemäss eines Gutachtens aber dennoch in der Lage, auf gewisse Geschehnisse «normal» zu reagieren. So flüchtete er vor der Polizei und sagte zunächst aus, «er habe etwas überreagiert».
Zurecht hat der Verurteilte jedoch die Strafzumessung kritisiert. Diese ist nicht in allen Punkten nachvollziehbar. Das Zürcher Obergericht muss deshalb bei der ursprünglich auf vier Jahre festgelegen Freiheitsstrafe einen neuen Entscheid treffen.
Ob sein Peiniger am Ende bestraft wird, ist Dino Kalender inzwischen egal. «Für mich muss er nicht ins Gefängnis. Ich möchte nur, dass er schuldig gesprochen wird», sagte er im April 2020 zu BLICK. Er will nur noch eines: Ein normales Leben führen. (jmh/SDA)
* Name der Redaktion bekannt