Darum gehts
- Ex-Polizist steht wegen 3000-Fr-Diebstahl am Tatort vor Gericht
- Nachbar beobachtete verdächtiges Verhalten und meldete es der Polizei
- Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe für Einbruch
Der frühere Zürcher Kantonspolizist Mirko N.* (59) steht am Dienstag in Affoltern am Albis ZH vor Gericht. Der 59-Jährige soll an einem Tatort mit zwei Toten Geld geklaut haben.
Der ranghohe Polizist soll am 11. Juni 2024 nach einem Tötungsdelikt in Knonau ZH in das versiegelte Einfamilienhaus eingedrungen und Bargeld «im niedrigen tiefstelligen Bereich» aus einem Portemonnaie gestohlen, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Eine Woche zuvor tötete ein 80-jähriger Rentner zuerst seine Frau (†78) und danach sich selbst. Der Beschuldigte war beim anschliessenden Einsatz anwesend.
Nachbar beobachtete mutmasslich Machenschaften des Polizisten
Im Innern des Hauses in Knonau habe er dann zwei Portemonnaies der Verstorbenen gestohlen, in denen bis zu rund 3000 Franken waren, heisst es in der Schilderung einer ersten Tatvariante. Weil ihn ein Nachbar beobachtet habe, soll er eine Stunde später einen falschen Eintrag im Polizei-Informationssystem (Polis) gemacht haben. Darin spricht der Polizist von «zwei Männern, mutmasslich Maghreb», die er bei dem Haus gesehen habe. Diese seien danach verschwunden, Einbruchsspuren habe es keine gegeben.
Diese beiden Unbekannten spielen auch in der zweiten Tatvariante eine Rolle: Bei diesem möglichen Tathergang hätte der ehemalige Polizist die beiden beim Haus gesehen, als er gegen 6.30 Uhr vorbeifuhr.
Er habe vor dem Haus ein Brecheisen entdeckt und damit die Verfolgung aufgenommen. Auf seine Zurufe «Polizei, Police» habe ihm einer der beiden ein Portemonnaie zugeworfen. Der andere sei mit einem Messer auf ihn zugerannt.
Welche Tatvariante trifft zu?
Der Beschuldigte soll das Brecheisen in Richtung des Angreifers geworfen und dann die Flucht zum Auto ergriffen haben. Allerdings wirft ihm die Staatsanwaltschaft auch in dieser für ihn «besseren» Variante vor, das Geld behalten zu haben. Diese Tatsache habe er dann im beschönigten Polis-Eintrag verschwiegen. Bei beiden Varianten kommt der Vorwurf Urkundenfälschung im Amt dazu.
Für die Variante Einbruch fordert die Staatsanwaltschaft 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt, für die zweite Variante 14 Monate. In beiden Fällen müsste der Ex-Kantonspolizist die Strafe also nicht absitzen. Für den 59-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.
*Name geändert