Darum gehts
- Zwei ehemalige IV-Gutachter von PMEDA vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen
- Heimliche Aufnahme des Gesprächs führte zu Strafverfahren gegen den Kläger
- PMEDA erstellte zwischen 2014 und 2023 über 2000 Gutachten
Sieg vor Gericht für zwei ehemalige IV-Gutachter der umstrittenen Firma PMEDA: Das Bezirksgericht Zürich hat die beiden deutschen Ärzte vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, einen Mann trotz psychischer Probleme fälschlicherweise als arbeitsfähig eingestuft zu haben.
Für ein arglistiges Vorgehen durch die Beschuldigten fehlten die Beweise, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Einzelne falsche Angaben wertete das Gericht als Versehen.
Keine Genugtuungen für die Gutachter
Die Verfahren wegen Urkundenfälschung stellte das Gericht ein. Der Vorwurf sei verjährt, sagte der Richter. Das Strafverfahren dauert bereits über sieben Jahre.
Für die Arbeit der Anwälte werden die Beschuldigten entschädigt. Geforderte Genugtuungen über 5000 Franken erhalten sie nicht. Der Privatkläger erhält keine Entschädigung durch die Beschuldigten. Die Urteile können noch an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Gespräch heimlich aufgenommen
Der Fall erlangte Bekanntheit, als der «Kassensturz» 2018 darüber berichtete. PMEDA fertigte ein psychiatrisches Gutachten über einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer an. Die Ärzte attestierten diesem, gesund zu sein.
Der Mann nahm das Gespräch 2013 auf, was ihm ein eigenes Strafverfahren einbrockte. Die Aufnahmen leitete er später dem «Kassensturz» weiter. Das Verfahren gegen den Kläger wurde inzwischen wegen Verjährung eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Ärzten vor, in der Begutachtung Falschaussagen gemacht zu haben. Der beschuldigte Gutachter wiederum sprach am Gericht von «möglichen Ungenauigkeiten».
PMEDA ging 2023 in Liquidation
Dass der Bund später die Zusammenarbeit mit der Firma PMEDA beendete, habe nichts mit dem beanstandeten Gutachten zu tun, sagten die Anwälte der Angeklagten.
2023 ging die PMEDA in Liquidation. Die Firma hatte zwischen 2014 und 2023 über 2000 Gutachten geschrieben. Eine Umfrage von «Kassensturz» zeigte, dass die Hälfte der angefragten, grossen Taggeldversicherer PMEDA-Gutachten erstellen liessen.
Auch das Bundesgericht beschäftigte sich mit dem Fall PMEDA. «Schon relativ geringe Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit eines PMEDA-Gutachtens genügen, um eine neue Begutachtung der versicherten Person anzuordnen», entschied das oberste Gericht in Lausanne.