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Feuerteufel in Elgg ZH
Frau (44) wegen achtfacher Brandstiftung angeklagt

Eine Schweizerin steht in Winterthur wegen achtfacher Brandstiftung vor Gericht. Die 44-Jährige soll 2024 in Elgg Brände gelegt haben. Schaden: 2,6 Millionen Franken. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe und eine stationäre Massnahme.
Publiziert: 08:33 Uhr
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Aktualisiert: 08:40 Uhr
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Eine Schweizerin steht in Winterthur wegen achtfacher Brandstiftung vor Gericht.

Darum gehts

  • Frau wegen achtmaliger Brandstiftung in Elgg angeklagt. Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
  • Beschuldigte gesteht Taten, verminderte Schuldfähigkeit attestiert
  • Gesamtschaden beläuft sich auf rund 2,6 Millionen Franken
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Daniel MacherRedaktor News

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat eine Anklage wegen Brandstiftung gegen eine Frau erhoben, wie die Staatsanwaltschaft Zürich mitteilt. Der 44-jährigen Schweizerin wird vorgeworfen, in der Gemeinde Elgg innerhalb von vier Monaten im Jahr 2024 achtmal vorsätzlich Feuer gelegt zu haben.

Laut der Anklageschrift, die Mitte Mai 2025 beim Bezirksgericht Winterthur eingereicht wurde, sollen die Brandstiftungen zwischen Mitte März und Anfang Juli 2024 stattgefunden haben. Die Beschuldigte, die in Elgg wohnhaft ist, wurde nach intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland Mitte 2024 festgenommen.

Die Serie von Bränden verursachte erhebliche Schäden in Elgg und Umgebung. In vier Fällen blieben die Schäden zwar gering, bei den anderen vier Vorfällen kam es jedoch zu massiven Beschädigungen. Betroffen waren Wohngebäude, Scheunen und ein Fahrzeug. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 2,6 Millionen Franken.

Verminderte Schuldfähigkeit

Ein forensisch-psychologisches Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, attestiert der Beschuldigten eine verminderte Schuldfähigkeit. Aufgrund dessen beantragt die Staatsanwaltschaft neben einer mehrjährigen Freiheitsstrafe auch die Anordnung einer stationären Massnahme.

Die Beschuldigte hat die Taten gestanden. Dennoch gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung, wie die Staatsanwaltschaft Zürich betont.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit auf das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft kann daher keine weiteren Informationen über den Inhalt der vorliegenden Mitteilung hinaus bekannt geben.

Die Anklageschrift wirft der Beschuldigten vor, durch ihre Handlungen nicht nur erheblichen Sachschaden verursacht, sondern auch Leib und Leben von Menschen gefährdet zu haben. Die genauen Motive für die Brandstiftungen werden voraussichtlich im Laufe des Gerichtsverfahrens erörtert werden.

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