Er steht zu seiner Homosexualität. Und Alexander R.* (51) glaubt, dass ihm genau das zum Verhängnis wurde. 15 Jahre arbeitete er für die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ). Erst als Tramführer, dann als Billettkontrolleur. Doch dann kam die Kündigung. «Das war ein Schock für mich. Nach so langer Zeit einfach gefeuert», sagt der Ex-Kontrolleur zu Blick.
Als Grund für die Kündigung wurde schwerwiegende Verhaltensmängel angegeben. Für den 51-Jährigen ein Vorwand, um ihn loszuwerden. Denn eigentlich ging es um seine Homosexualität. Da ist sich der Zürcher sicher. «Ich ziehe mich gerne bunt an. Etwas ausgefallen eben. Für manche Kollegen war das zu viel, und ich wurde öfters darauf angesprochen. Solche Sachen habe ich aber nicht ernst genommen. Das bin eben ich. Das macht meine Person aus.»
«Dicke Hintern», «fettige Haare» und «unmögliche O-Beine»
Die Kündigung sei ungerechtfertigt, so der Zürcher. «Es gab keine Fakten, kein belegtes Fehlverhalten. Ich denke, man hat sich an mir und meiner ausgefallenen homosexuellen Person gestört. Weil ich eben anders bin. Und dann wurden Gründe gesucht, um mich zu feuern.»
R. wollte das nicht hinnehmen, klagte und zog bis vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Doch dort wurde ein schlechtes Bild von ihm gezeichnet. Ein sehr schlechtes. Einige Kollegen beschrieben ihn als unfreundlich, arrogant und gehässig. So soll er über «dicke Hintern», «fettige Haare» und «unmögliche O-Beine» gelästert haben. Auch ein Buschauffeur beschwerte sich über den 51-Jährigen. Er habe ihn vor den Gästen auf «vulgäre und peinliche Art angebaggert».
«Ich bin nicht vulgär. Schon gar nicht vor den Kunden»
Und R. konnte nicht fassen, was er da vor Gericht hören musste. Er habe sich nicht mit allen Kollegen super verstanden. Das gebe er gerne zu. Das Arbeitsklima sei allerdings locker gewesen und da sei schon mal der eine oder andere Spruch gefallen.
R. möchte klarstellen: «Ich habe es nie böse gemeint. Und schon gar nicht wollte ich jemanden verletzen.» An die Flirt-Situation mit dem Chauffeur könne er sich gar nicht erinnern. Aber so viel sei sicher: «Ich bin nicht vulgär. Schon gar nicht vor den Kunden.»
Dass sich Kollegen verletzt oder beleidigt gefühlt haben, tut R. leid. «Das habe ich nicht gewollt. Vielleicht kam da etwas falsch rüber.» Aber der Ex-Kontrolleur findet es auch schade, dass die Betroffenen nicht das Gespräch mit ihm gesucht hätten. «Ich habe das alles erst im Prozess erfahren.» Seine Homosexualität und die Diskriminierung bei der Arbeit wurden dagegen in der Verhandlung nicht thematisiert.
«Ich werde bei der Arbeit so akzeptiert, wie ich bin»
Als das Urteil gefällt wurde, war R. deswegen auch nicht überrascht. Die VBZ bekam Recht. Die Kündigung war rechtens. Der Ex-Kontrolleur muss die Gerichtskosten übernehmen. Knapp 7000 Franken. «15 Jahre habe ich für die VBZ gearbeitet. Da hatte ich mir ein schöneres Ende vorgestellt.»
Er habe noch Kontakt mit einigen ehemaligen Kollegen. Mit ihnen sei er im Guten gegangen. «Ich weiss, was ich gemacht habe und was nicht. Und was mir wichtig ist: Ich kann jedem meiner VBZ-Kollegen in die Augen schauen.» Das Urteil will er nicht weiterziehen. Er möchte die Akte endlich schliessen. Die VBZ möchte sich auf Anfrage von Blick nicht mehr zu dem Fall äussern.
R. hat inzwischen einen neuen Job – und ist glücklich. «Ich werde bei der Arbeit so akzeptiert, wie ich bin. Wenn man es so sieht, hat mir die VBZ noch einen Gefallen getan.»
* Name geändert