Bald gibts Geld zurück beim Zugausfall!
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Künftig blechen SBB & Co.Bald gibts Geld zurück beim Zugausfall!

Verbesserte Fahrgastrechte im neuen Jahr
Bald gibts Geld zurück beim Zugausfall

Im Falle einer grösseren Zugverspätung sassen Schweizer ÖV-Nutzer auf dem Trockenen. Dieses Ärgernis ist im neuen Jahr passé. BLICK zeigt, wie Sie ab dem 1. Januar zu Ihrer Entschädigung kommen.
Publiziert: 02.01.2021 um 01:36 Uhr
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Aktualisiert: 17.04.2021 um 11:11 Uhr
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Wichtige Neuerung für Zugreisende: Im neuen Jahr ist die SBB bei Verspätungen zur Entschädigung verpflichtet.
Foto: keystone-sda.ch
Levin Stamm

Bisher konnten Zugfahrende die Eisenbahngesellschaften bei Verspätungen nicht zur Verantwortung ziehen. Damit ist ab 2021 Schluss! Mit der am 1. Januar in Kraft tretenden Verordnung zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) stärken Bundesrat und Parlament die Position von ÖV-Benutzern.

Um aber wirklich in den Genuss einer Entschädigung zu kommen, muss die Verspätung beträchtlich sein. Unter einer Stunde Verspätung gibts für Kunden nämlich kein Geld zurück.

Wird die Zieldestination mehr als 60 Minuten später erreicht als geplant, gibt es 25 Prozent des Billettpreises zurück. Ab zwei Stunden ist es immerhin die Hälfte. Liegt der Entschädigungsbetrag bei unter fünf Franken, gehen Zugfahrende ebenfalls leer aus.

Auch für Abo-Besitzer gibts Geld

GA-Besitzer können sich ebenfalls freuen. Obwohl in der OBI-Verordnung nicht inbegriffen, profitieren auch sie von Entschädigungen bei der SBB. Ab einer Stunde Verspätung wird der Tageswert des Abonnements erstattet. Das sind bei einem Generalabonnement der zweiten Klasse rund zehn Franken. Diese Regel stösst bei besonders unglücklichen Zugreisenden aber an ihre Grenze – maximal zehn Prozent des Werts eines Abonnements kann nämlich erstattet werden.

Ebenfalls nicht in der neuen OBI-Verordnung, von der ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass aber freiwillig eingebunden: Entschädigungen für den Seilbahn- und Schiffsverkehr.

Für Konsumenten zudem von Bedeutung: Macht es wegen der Verspätung keinen Sinn mehr, den Zielort anzupeilen, können sie die Entschädigung auch am Abgangs- oder Umsteigeort einholen. Alternativ ist ein Online-Formular verfügbar.

Noch schneller in die Sonnenstube

Die am 13. Dezember 2020 in Kraft getretene Änderung des Fahrplans hat interessante Neuerungenn gebracht. Mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels ist das Tessin noch ein bisschen näher gerückt. Von Zürich nach Lugano dauert es weniger als zwei Stunden. Selbst Mailand (I) ist nur noch gut drei Stunden entfernt.

Zudem gibt es neu sechs Verbindungen nach München (D) pro Tag. Die Fahrzeit beträgt neu vier Stunden – das ist 45 Minuten kürzer als vor Fahrplanänderung.

Gesamthaft erhöht sich die Anzahl Züge auf Schweizer Schienen mit dem neuen Fahrplan um 1,4 Prozent. Einfacher wird es für die unter Personalmangel und Betriebsstörungen leidenden Bundesbahnen also auch im neuen Jahr nicht.

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