Frau in Wilchingen SH tödlich verletzt
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Täter nimmt sich das Leben:Frau in Wilchingen SH tödlich verletzt

Lars A. (†22) ersticht sein Grosi (†80) in Wilchingen SH
Warum liess ihn die Psychiatrie wieder raus?

Am Dienstag tötete Lars A. (†22) in Wilchingen SH seine Grossmutter und nahm sich danach das Leben. Für den jungen Mann wurde zuvor eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet. Doch nur einen Tag später durfte er wieder nach Hause – für die Familie unverständlich.
Publiziert: 25.02.2021 um 20:19 Uhr
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Aktualisiert: 25.02.2021 um 20:35 Uhr
Lars A. tötete am Dienstagabend seine Grossmutter Rosi A. Er soll psychische Probleme gehabt und sich immer wieder mit ihr gestritten haben.
Foto: Zvg
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Martin Bruhin, Michael Sahli

Es war eine Eskalation mit Ansage: Am Dienstagabend tötete Lars A.* (†22) seine Grossmutter Rosi A.* (†80) in Wilchingen SH. Ein Verwandter sagt zu BLICK: «Der junge Mann hatte seit Jahren schwere psychische Probleme.» Wenn man ihm widersprochen habe, sei er ausgerastet und sofort explodiert. Am Montag wurde für Lars A. eine fürsorgerische Unterbringung (FU) in die Psychiatrie Breitenau in Schaffhausen angeordnet. Für die Grossmutter, bei der er lebte, eine Erleichterung. Doch schon am Tag darauf durfte Lars A. wieder aus der Klinik.

Die Familie hadert. «Warum hat man ihn so schnell wieder entlassen?», fragt der Verwandte. Eine Antwort der Einrichtung gibt es nicht. Auf BLICK-Anfrage heisst es nur: «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und aufgrund des Patienten-Datenschutzes können die Spitäler Schaffhausen zum aktuellen Zeitpunkt keine Auskunft dazu erteilen.»

Was ist eine fürsorgerische Unterbringung?

Die fürsorgerische Unterbringung (FU) ist eine behördliche Massnahme des Erwachsenenschutzes zur Behandlung oder Betreuung in einer stationären Einrichtung in der Schweiz. Zwei Instanzen können eine FU anordnen – die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sowie ein Arzt. In der Praxis ordnet diese häufiger ein Arzt an. Die FU kann maximal bis zu sechs Wochen dauern, eine minimale Länge gibt es nicht. Die Kesb kann jedoch eine Verlängerung anordnen.

Die fürsorgerische Unterbringung (FU) ist eine behördliche Massnahme des Erwachsenenschutzes zur Behandlung oder Betreuung in einer stationären Einrichtung in der Schweiz. Zwei Instanzen können eine FU anordnen – die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sowie ein Arzt. In der Praxis ordnet diese häufiger ein Arzt an. Die FU kann maximal bis zu sechs Wochen dauern, eine minimale Länge gibt es nicht. Die Kesb kann jedoch eine Verlängerung anordnen.

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Patient kann Betreuer täuschen

Thomas Knecht (62) ist Leitender Arzt der Forensischen Psychiatrie am Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden. Er sagt: «Es kann jemand nach kurzer Zeit wieder zur Besinnung kommen und die Betreuer davon überzeugen, dass alles okay ist.» Sofern die Person in der Vergangenheit keine grösseren Straftaten begangen hat, werde ihre Entlassung riskiert.

Fakt ist: Der junge Mann war zwar vorbestraft, jedoch «nur» wegen Verkehrsdelikten. Bei einer FU gibt es laut Knecht keine kriminalprognostische Analyse – der Aspekt der Gefährlichkeit der Person spiele höchstens eine untergeordnete Rolle. Dass Lars A. nach nur einem Tag wieder nach Hause durfte, erstaunt aber auch den Forensiker. Ob der stationäre Aufenthalt zu kurz war, will er nicht beurteilen. Knecht mahnt jedoch: «Die Zeit sollte einfach reichen, um sich ein verlässliches Bild machen zu können, wie es der betroffenen Person wirklich geht.»

* Namen geändert

Hier finden Sie Hilfe

Die Dargebotene Hand:

Anonyme Beratung unter Einhaltung der Schweigepflicht.

Per Telefon 143 und Online www.143.ch.

Beratungsstelle Castagna für sexuell ausgebeutete Kinder, Jugendliche und in der Kindheit ausgebeutete Frauen und Männer:

044 360 90 40, www.castagna-zh.ch.

Opferhilfe Schweiz: www.opferhilfe-schweiz.ch

Die Dargebotene Hand:

Anonyme Beratung unter Einhaltung der Schweigepflicht.

Per Telefon 143 und Online www.143.ch.

Beratungsstelle Castagna für sexuell ausgebeutete Kinder, Jugendliche und in der Kindheit ausgebeutete Frauen und Männer:

044 360 90 40, www.castagna-zh.ch.

Opferhilfe Schweiz: www.opferhilfe-schweiz.ch

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