Baubewilligungen für Projekte in der Gefahrenzone können in Nidwalden künftig schon während der Erstellung von Schutzmassnahmen erteilt werden. Bisher war dafür zunächst die vollständige Umsetzung der Massnahmen nötig. «Dies führt bei Bauprojekten zu erheblichen Verzögerungen», hiess es in der Mitteilung weiter.
Nach wie vor sollen Auflagen gelten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die geplanten Bauten dürften erst genutzt werden, «wenn die Schutzwirkung eingetreten ist». Während der Bauarbeiten seien Vorsorgemassnahmen und eine Versicherung gegen mögliche Schäden durch Naturereignisse zwingend.
Die Vorteile der neuen Regelung seien anhand des Hochwasserschutzprojektes am Buoholzbach ersichtlich, das seit 2024 läuft und Ende 2027 seine Schutzwirkung erreichen soll. Nach bisherigem Recht wären Baubewilligungen für Projekte im betroffenen Gebiet frühestens nach Abschluss der Erstellung der Schutzmassnahmen und anschliessender Änderung der Nutzungsplanung möglich. «Das hätte noch rund fünf Jahre gedauert», hiess es in der Mitteilung weiter.
Nachdem die Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung am 1. Oktober in Kraft tritt, könnten «bestenfalls» noch im laufenden Jahr Baubewilligungen erteilt werden. Für die Bauherrschaften erhöhe sich dadurch die Planungssicherheit.