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Nidwaldner Landrat justiert Stipendiengesetzgebung

Der Kanton Nidwalden stellt im Stipendienwesen einige Schrauben neu. Der Landrat hat am Mittwoch in der ersten Lesung die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen rundum unterstützt.
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Die ETH Zürich zieht Studentinnen und Studenten aus allen Kantonen, auch aus Nidwalden an. (Archivaufnahme)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Bildungsdirektor Res Schmid (SVP sagte, nach gut drei Jahren Praxis sei das 2019 totalrevidierte Stipendiengesetzgebung überprüft worden. Diese habe sich zwar bewährt, doch habe sich auch gezeigt, dass gezielte Präzisierungen nötig seien.

Die Teilrevision von Gesetz und Verordnung umfasst mehrere Punkte. Studentinnen und Studenten, die noch bei den Eltern wohnen, erhalten so neu einen Beitrag an die Wohnkosten. Zudem wird Erwerbstätigkeit neu honoriert, indem sie weniger stark angerechnet wird. Neu geregelt wird auch die Berücksichtigung von Geschwistern. Zudem bezweckt das Gesetz neu ausdrücklich das lebenslange Lernen.

Denise Weger (GLP) begrüsste, dass die Wirkung des Stipendiengesetzes schon nach kurzer Zeit überprüft worden sei. Die FDP unterstützte die Neuerungen. Gianni Clavadetscher (FDP) sagte, seine Fraktion appelliere aber auch an die Eigenverantwortung der Antragssteller. Thomas Wallimann (Grüne/SP) sagte, Ausbildung bedeute nicht nur Kosten, sondern sei auch eine Investition.

Diskussionen gab es in der ersten Lesung nicht. Abgestimmt wird nach der zweiten Lesung.

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