Dies gelte für sämtliche Beträge der periodischen Steuern, die vor dem 31. Dezember des Steuerjahres bezahlt werden, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Ebenfalls von 0,1 auf 1 Prozent angehoben werden der positive wie auch der negative Ausgleichszins.
Wer die Zahlungsfrist für die Schlussrechnung der kantonalen Steuern verpasst, muss einen Verzugszins in Kauf nehmen. Der Verzugszins betrug bislang 4 Prozent, ab dem kommenden Jahr liegt dieser bei 4,75 Prozent. Der gleiche Zinssatz gilt neu auch bei der direkten Bundessteuer.
(SDA)
Wer die Steuern im Kanton Nidwalden frühzeitig bezahlt, wird künftig mehr belohnt.
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