Darum gehts
- IT-Unternehmer kauft Gewerbefläche, darf sie aber nicht als Büro nutzen
- Denn in den ursprünglichen Bauplänen war ein Bistro vorgesehen
- Gemeinde verlangt Zustimmung aller Stockwerkeigentümer für Nutzungsänderung
Christoph Hölschers Büro wäre längst bezugsbereit. Der IT-Unternehmer hat die Räumlichkeiten in Ennetmoos NW im letzten Jahr gekauft und umgebaut: Wände verkleidet, Bad installiert, Boden verlegt. Die Ledersofas sind da, der Meetingtisch auch.
Doch arbeiten darf er hier nicht! Denn offiziell darf man in der Liegenschaft nur ein Bistro betreiben. «Ich habe eine halbe Million für diese Räume bezahlt. Aber wenn ich sie als mein Büro nutze, droht mir eine Anzeige», ärgert sich Hölscher.
Was nach einem schlechten Scherz klingt, ist bitterer Ernst: Vor zwei Jahrzehnten bewilligte die Gemeinde Ennetmoos am Allweg ein Neubauprojekt. Drei Häuser mit Stockwerkeigentum für Wohnungen und Gewerbe – im Erdgeschoss ein Bistro.
Verkaufsanzeige – irreführend!
Die Stockwerke waren rasch weg – nur der Gastrobetrieb im Parterre blieb leer, ungenutzt, im Rohbau. Niemand wollte hier eine Gastronomie betreiben.
Im Winter 2024 boten die Eigentümer das Erdgeschoss erneut an. Titel der Verkaufsanzeige: «Gewerbefläche mit Zusatzräumen». Aufgelistet wurden «Ausbaumöglichkeiten» wie Büro, Praxis, Werkstatt. Von einem Bistro keine Rede – zumindest nicht prominent.
Christoph Hölscher wurde auf die Anzeige aufmerksam. Der Unternehmer aus Stans NW hat eine eigene IT-Beratungsfirma, war auf der Suche nach Büroräumlichkeiten. «Niemand hat mir gesagt, dass die Räume nur als Bistro genutzt werden dürfen», sagt er.
Tatsächlich findet sich der Hinweis auf die Bistronutzung nur in einem einzigen Satz der 13-seitigen Verkaufsdokumentation.
«Hätte es niemals gekauft»
460’000 Franken zahlt Hölscher für das Bistro. Er übernimmt es im Rohbau, engagiert Handwerker, baut es in monatelanger Arbeit aus – ohne zu wissen, dass ihm die entscheidende Bewilligung fehlt.
Im August 2024 flattert dann ein Brief vom Bauamt Ennetmoos ins Haus. Darin steht: Hölscher dürfe die Fläche nur mit Zustimmung aller zwölf weiteren Stockwerkeigentümer anders nutzen als ursprünglich bewilligt. Die Gemeinde habe die Verkäufer schon vor fünf Jahren auf diese Auflage hingewiesen.
Für Hölscher ist es ein Schock. «Hätte ich das gewusst, hätte ich das Stockwerk niemals gekauft.» Er fühlt sich hinters Licht geführt: «Die Eigentümer haben die Fläche bewusst falsch ausgeschrieben und Informationen unterschlagen, um endlich einen Käufer zu finden!»
Blick hat die früheren Eigentümer der «Gewerbefläche» mit den Vorwürfen konfrontiert. Sie verzichten auf eine Stellungnahme, Hölscher habe die Unterlagen schlicht nicht genau studiert.
Miteigentümer wollen nicht unterschreiben
Der Unternehmer versucht derweil, seitdem er den Brief der Gemeinde bekommen hat, die Unterschriften der Stockwerkeigentümer zusammenzukriegen. Nur wenn alle zustimmen, darf er das Bistro offiziell als Büro nutzen. Bis dahin bleibt es Sperrzone.
Die meisten haben ihm die Unterschrift sofort gegeben. Nur vier Personen weigern sich. Unter ihnen: Der Verwalter der Überbauung und Gebäudeverantwortliche im Gemeinderat Ennetmoos, Ruedi E.*.
In einer Mail erklärt E. seine Weigerung. So habe Hölscher mit seinem Umbau erheblichen Mehraufwand erzeugt und Unmengen an Allgemeinstrom verbraucht – ohne für diesen zu bezahlen.
«Etwas anderes bleibt mir nicht übrig»
Hölscher zweifelt an den Vorwürfen, fragt Ruedi E. nach einem Beleg für den übermässigen Stromverbrauch. Der Gemeinderat und Hausverwalter kann keinen vorlegen. Für Hölscher ist klar: «Ruedi E. macht Stimmung gegen mich!»
Ruedi E. betont gegenüber Blick, es sei unfair gegenüber den Einwohnern von Ennetmoos, wenn Hölscher die Räume plötzlich als Büro nutzen dürfte. Die Bevölkerung gehe weiterhin davon aus, dass an diesem Standort ein Bistro entstehen solle. Das habe die Gemeinde schliesslich damals so kommuniziert.
Ein Patt also. Christoph Hölscher hat sich unterdessen einen Anwalt genommen. Er will versuchen, vom Kauf des Bistros zurückzutreten: «Etwas anderes bleibt mir nicht übrig.»
* Name geändert