Darum gehts
- Strikte Bauvorschriften beeinträchtigen das Schrebergartenidyll in Glarus
- Kuriose Baustopps und Abrissanweisungen wegen strikter Bauvorschriften
- Bauzonen und damit verbundene Bestimmungen müssen beachtet werden
Eigenes Gemüse anbauen, im Sommer von den Beerensträuchern naschen oder einfach mal die Seele baumeln lassen. Das Schrebergartenidyll könnte so schön sein, wären da nicht die strikten Bauvorschriften.
Das erleben nun Gartenhausbesitzer in Netstal in der Gemeinde Glarus, wie die «Südostschweiz» berichtet. Einige der Gebäude stehen zu nah an der angrenzenden Linth. Dass die Gartenhäuser teilweise nur um 65 Zentimeter über die festgelegte Grenze hinausragen, spielt keine Rolle. Es heisst: abreissen und weiter landeinwärts neu aufbauen – natürlich nur mit Bewilligung.
Gegenüber der Zeitung sagt ein Freizeitgärtner: «In Glarus gedeiht der Chabis auch in den Amtsstuben». Die Gemeinde Glarus sieht das anders. Seit sechs Jahren bestünden die neuen Gewässerräume, in denen jegliche Aktivitäten untersagt seien. Diese Pufferzone diene dem Gewässer- und Hochwasserschutz.
Immer wieder kommt es in der Schweiz zu kuriosen Baustopps oder Abrissanweisungen. Ein Überblick über einige Fälle in den vergangenen Jahren.
Chalet muss weg – und wird verschenkt
Mit viel Leidenschaft verwandelte Familie Kronig eine geerbte alte Stall-Ruine in ein heimeliges Zermatter Berghaus. Doch 2020 folgte der Schock. Das Chalet musste abgerissen werden. Denn es stand ausserhalb der Bauzone. Zudem erfolgte der Umbau ohne Genehmigung der Behörden. Eine halbe Million hatte das Paar in das Haus investiert, zahlreiche Stunden in den Umbau hineingesteckt. Deshalb entschied sich Familie Kronig, ihr Chalet über ein Facebook-Inserat zu verschenken. In einzelnen Elementen abgebaut und transportiert, sollte es so in einer Bauzone und mit Bewilligung wieder aufgebaut werden.
Abriss trotz Bewilligung
Doch selbst mit einer Bewilligung klappt der Umbau nicht immer. Ein kurioser Fall ereignete sich 2024 in Hombrechtikon ZH. 2020 hatte hier ein Mann das in die Jahre gekommene Bauernhaus seiner Eltern übernommen und wollte neu bauen. Dafür erhielt er auch eine Bewilligung mit Auflagen. Doch kurz vor Fertigstellung meldete sich das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Der Neubau hätte niemals bewilligt werden dürfen. Denn das Wohnhaus befinde sich innerhalb der «Erholungszone» im Perimeter der 1997 verabschiedeten «Verordnung zum Schutz des Lützelsees». Diese würde jedoch nicht mit der Bundesverfassung übereinstimmen. Der Fall ging ans Zürcher Baurekursgericht und könnte bis ans Bundesgericht für Jahre weitergezogen werden.
Keine Baumhütte für die Tochter
Ihre Tochter sollte in Therwil BL eine Baumhütte bekommen. Doch als die Eltern die Plattform errichtet hatten, hagelte es ein Bauverbot. Für die Baumhütte brauche es eine Bewilligung oder die Sache müsse zurückgebaut werden. Denn: Der Baum stand am falschen Ort – nämlich in einer Reservezone. Dadurch galten die Vorschriften für die Nichtbauzone und Bestimmungen für Bauen in der Landwirtschaftszone. 2019 zogen die Eltern vor das Bundesgericht. Dort wies man sie jedoch ab, da das Baumhaus keinen Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung hatte.
Pool ist nicht landwirtschaftlich
Nicht landwirtschaftlich war auch ein Pool in Frauenfeld TG. 2009 begannen Thomas und Ruth K. auf ihrem Anwesen den Swimmingpool zu bauen – ohne Genehmigung. Erst während des Baus sei ihnen aufgefallen, dass der entstehende Pool in einer Landwirtschaftszone liegt. Sie holten nachträglich eine Baugenehmigung ein. Doch diese wurde ihnen verweigert. Der Stadtrat entschied: Der Pool muss weg. Das hiess es auch 2013 vom Bundesgericht. Für das Ehepaar bedeutete das: zurückbauen und zuschütten. Und 250'000 Franken verlieren.
Retourkutsche: Nachbar blockiert Strasse
Auf dem Villenhügel in Teufen AR besitzt Markus Heller ein Anwesen. Doch mit seinem Nachbarn Simon M.* entbrannte ein ausufernder Streit. Dieser besitzt neben ihm ein Grundstück, wohnt aber seit Jahren in Kalifornien. 2017 wollte Simon M. grossflächig umbauen. Das passte Heller jedoch gar nicht. Der Baustellenverkehr wäre zu breit für das zwei Meter enge Zufahrtssträsschen geworden. Er legte Einsprache ein und bekam recht. Doch Simon M. sah hierin die Möglichkeit, sich zu revanchieren. Wenn Heller auf die enge Zufahrtsstrasse pochte, sollte das auch ganz penibel durchgezogen werden. Plötzlich zierten dank Simon M. einbetonierte Fässer das schmale Strässchen. Zudem prangten 17 Löcher im Teer. Für Markus Heller gab es kaum noch ein Durchkommen.
*Name geändert