Zum Unfall kam es am Morgen des 24. August 2021 auf der Höhe der Kreuzung La Longeraie in Orbe VD. Das Opfer hielt nicht auf dem Trottoir an, obwohl die Fussgängerampel dies verlangte. Sie setzte ihren Weg in Richtung der Bushaltestelle auf der anderen Seite der Verbindungsstrasse fort und wurde vom Zug erfasst, der auf dem Bahnübergang fuhr, der das Trottoir kreuzt.
Aber: In den Schlussfolgerungen des am Freitag veröffentlichten Berichts hebt die Sust mehrere andere Elemente hervor, die zum Unfall beigetragen haben. So wurde ein neues Trottoir angelegt, das eine Verbindungsstrasse zu einer neuen Bushaltestelle überquert. Dabei seien nicht alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden, um zu verhindern, dass Personen gefährdet werden, stellt die Sust fest.
Für Lokführer nicht sichtbar
Zudem sei die Fahrt unter indirekter Führung der Lokomotive ohne die Anwesenheit des Rangierleiters an der Spitze des Zugs erfolgt. Dieser befand sich auf dem hinteren Trittbrett der Lokomotive. Somit sei die Fussgängerin, die auf dem Trottoir unterwegs war, zu keinem Zeitpunkt für den Lokführer von seinem Standort aus sichtbar gewesen.
Auch hatte der Zug die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h auf dem Anschlussgleis überschritten. Die Untersuchung zeigte, dass die Lokomotive mit 19 km/h und am Aufprallpunkt mit 16 km/h unterwegs war.
Übergang erfüllt Sicherheitskriterien nicht
Der Bericht stellt ausserdem fest, dass die Wahrnehmung der auf dem Bürgersteig installierten Fussgängerampel erschwert war. Weiter war vor der Fussgängerampel keine Haltelinie auf dem Boden angebracht, die einem aus Orbe kommenden Fussgänger die Stelle anzeigt hätte, an der er anhalten muss, um bei der Annäherung eines Eisenbahnzuges in Sicherheit zu sein.
Angesichts der Bedeutung und der Frequentierung des Bahnübergangs an der Longeraie-Kreuzung sowie nach der Schaffung eines neuen Trottoirs, das die Bahnlinie kreuzt, um zwei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zu bedienen, erfülle dieser Übergang die Sicherheitskriterien nicht, stellt die Sust fest. Sie empfiehlt, den Bahnübergang durch das Anbringen von Barrieren sowohl für die Strasse als auch für Fussgänger zu sichern. (SDA/bra)