Darum gehts
- Brand im Restaurant Botta auf Glacier 3000 durch Fondue-Rechaud ausgelöst
- Formel-1-Legende Bernie Ecclestone ist Mitbesitzer der betroffenen Bergstation
- Staatsanwaltschaft fordert bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken
Lodernde Flammen, dicke Rauchwolken und ein zerstörtes Restaurant: In der Nacht auf den 19. September 2022 brach im Restaurant Botta auf dem Glacier 3000 ein Feuer aus. Die Schäden waren enorm: Die Flammen zerstörten das Herzstück einer der beliebtesten Bergdestinationen der Schweiz und vernichteten weite Teile des Restaurants, der Küche und der Panoramaterrasse.
Lange war unklar, was den Brand ausgelöst hat. Am Dienstag fällt das Bezirksgericht Vevey das Urteil. Der Ausgang dürfte auch Formel-1-Legende Bernie Ecclestone (95) interessieren. Er ist zusammen mit den Unternehmern Marcel Bach und Jean-Claude Mimran Besitzer der Station.
Kurz nach dem Brand äusserte sich der Brite gegenüber Blick über das Feuer. «Wir wissen nicht, ob es Brandstiftung war», sagte er damals.
Fondue-Rechaud als Auslöser
Bereits gegen Mitternacht waren auf einer Webcam erste Flammen zu sehen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich keine Mitarbeiter unmittelbar vor Ort. Erst gegen 4.30 Uhr meldete ein Mitarbeiter dann die Flammen und alarmierte die Rettungskräfte.
Im Oktober enthüllten «24 heures» und «Le Temps» schliesslich die Anklageschrift, in der die Ursache genannt wird.
Warnhinweis auf Packungsbeilage
Der Brand ist weder auf einen technischen Defekt noch auf eine mutwillige Tat zurückzuführen. Stattdessen brach das Feuer gemäss Anklageschrift aufgrund eines Fondue-Rechauds aus.
Das Stapeln des noch brennenden Utensils setzte eine Kettenreaktion in Gang. Dabei soll sich ein Plastikbehälter, der sich auf dem nicht gelöschten Rechaud befunden hatte, entzündet haben. Anschliessend breitete sich das Feuer aus.
Der Vorwurf: fahrlässige Brandstiftung. Auf der Anklagebank sitzt die damalige Restaurantleiterin. Sie soll die Verantwortung für den operativen Betrieb und das Personal des Restaurants getragen haben.
In der Packungsbeilage der neuen Geräte sei ein Warnhinweis hinterlegt gewesen: Die Rechauds dürfen nicht gestapelt werden. Laut Staatsanwaltschaft wäre es die Aufgabe der Leiterin gewesen, die Mitarbeiter zu schulen und auf den sorgfältigen Umgang mit den Geräten hinzuweisen.
Angeklagte unter Tränen vor Gericht
Laut «24 heures» setzten der Frau die Ungewissheit über den Ausgang des Prozesses sowie die Herausforderung, ihre Mitarbeitenden und sich selbst wieder zu motivieren, stark zu.
Die Frau gab laut der Zeitung vor Gericht an, dass sie die Geräte weder bestellt noch in Empfang genommen hatte. Ihr Assistent habe damals die Bestellung aufgegeben und der Küchenchef den Lieferschein unterschrieben. Nach Angaben der Angeklagten wurde ihr die Gebrauchsanweisung nicht ausgehändigt.
Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken, wobei Staatsanwalt Olivier Buttet die geringe Schuld der Angeklagten heraushob.
In der Branche hat die Anklage Unruhen ausgelöst. Andere Betreiber von Hochgebirgsrestaurants befürchten eine Signalwirkung. Dies zeigt auch dieser Facebook-Post. «Gastro Vaud» schreibt: «Muss man mangels Alternativen einen Sündenbock verurteilen? Müssen Gastronomen ihre Mitarbeiter künftig zu Besprechungen einberufen, um sie über die Gefahren von Küchengeräten aufzuklären?»
Blick wird dich über den Entscheid des Bezirksgerichts auf dem Laufenden halten. Mit einem Urteil wird gegen 15 Uhr gerechnet.