Nach Ausschreitungen in Genf
Knallhart-Urteile für Fan-Schlacht – 24 Chaoten verurteilt

Nach Ausschreitungen in Genf am 26. Juli 2025: Polizei identifiziert Beteiligte und verhängt 24 Rayonverbote. Strafverfahren gegen Fans des Servette FC wegen Gewalt und Landfriedensbruch eingeleitet.
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Zwei rivalisierende Gruppierungen aus dem eigenen Lager gingen aufeinander los. (Archivbild)
Foto: Philipp Kresnik/freshfocus

Darum gehts

  • Am 26. Juli 2025 kam es in Genf zu Fan-Gewalt
  • 27 Personen wurden befragt, 24 Rayonverbote und 3 Meldeauflagen verhängt
  • Strafverfahren wegen Raufhandels und Landfriedensbruchs laufen weiterhin
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Johannes HilligRedaktor News

Die Krawalle rund um das Spiel des Servette FC gegen die Young Boys im vergangenen Sommer haben nun ein juristisches Nachspiel. Nach monatelangen Ermittlungen zieht die Genfer Kantonspolizei eine harte Bilanz: Zahlreiche Stadionverbote und laufende Strafverfahren sollen die Fanszene befrieden.

Es waren hässliche Szenen, die sich am 26. Juli 2025 im Genfer Stadtteil Lancy abspielten. Während sich die Fans des Servette FC eigentlich auf die Reise zum Auswärtsspiel nach Bern vorbereiteten, eskalierte die Situation vor den Toren des Stade de la Praille. Doch die Gewalt richtete sich nicht gegen gegnerische Fans – zwei rivalisierende Gruppierungen aus dem eigenen Lager gingen aufeinander los.

Ermittlungsgruppe identifiziert 27 Verdächtige

Die Mitglieder der Ultra-Gruppierungen «Section Grenat» und «Les Plus Malins» lieferten sich heftige Auseinandersetzungen, die einen Grosseinsatz der Polizei auslösten. Um die Vorfälle lückenlos aufzuklären, setzte die Genfer Polizei eine spezialisierte Ermittlungseinheit ein. Unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft wurden in den vergangenen Monaten insgesamt 27 Personen identifiziert und polizeilich angehört.

Rayonverbote von bis zu drei Jahren

Die Konsequenzen für die Beteiligten sind drastisch. Wie das Departement für Institutionen und Digitales (DIN) mitteilt, greifen die Behörden hart durch: 24 Personen erhielten ein offizielles Rayonverbot. Sie dürfen die Umgebung von Sportstadien für eine Dauer von einem bis zu drei Jahren nicht mehr betreten. 3 Personen müssen sich zudem, während relevanter Spiele persönlich bei der Polizei melden.

Acht der Betroffenen haben bereits Beschwerde gegen diese Massnahmen eingelegt. Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung – die Verbote bleiben also bis auf Weiteres in Kraft.

Strafrechtliche Verfolgung läuft weiter

Mit den Verwaltungsstrafen ist die Sache für die Beteiligten jedoch noch nicht erledigt. Parallel dazu führt die Staatsanwaltschaft Strafverfahren wegen Raufhandels und Landfriedensbruchs.

Die Genfer Sicherheitsdirektorin Carole-Anne Kast und Polizeikommandantin Monica Bonfanti lassen über ihre Sprecher ausrichten, dass eine «Null-Toleranz-Politik» gegenüber Sportgewalt gelte. Das Ziel sei klar: Die Sicherheit friedlicher Fans zu garantieren und die öffentliche Ordnung rund um das Stadion wiederherzustellen.

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