Filipina ohne Aufenthaltsbewilligung beschäftigt
Anwalt aus Genf blitzt vor Bundesgericht ab

Ein Genfer Anwalt und seine Frau haben eine Filipina ohne Aufenthaltsgenehmigung für ein halbes Jahr bei sich im Haushalt beschäftigt. Für den Juristen hatte dies Konsequenzen. Jetzt hat sich das Bundesgericht mit dem Fall befasst.
Publiziert: 06.11.2023 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2023 um 13:56 Uhr
Das Bundesgericht befasste sich jüngst mit einem Fall aus Genf.
Foto: AFP via Getty Images

Die Genfer Anwaltsprüfungskommission hat einen Anwalt aus dem Anwaltsregister gestrichen, der eine Philippinerin rund ein halbes Jahr ohne Aufenthaltsbewilligung beschäftigte. Am Bundesgericht ist zudem ein Verfahren wegen Urkundenfälschung hängig.

Kurz bevor dem Anwalt der Entscheid der Genfer Anwaltsprüfungskommission zugestellt wurde, dass er aus dem Register gestrichen werde, veranlasste er die Streichung selbst. Das Kantonsgericht trat deshalb auf seine Beschwerde gegen den Entscheid der Kommission nicht ein. Zurecht, wie das Bundesgericht nun in einem am Montag publizierten Urteil festgestellt hat.

1000 Franken Busse

Der Jurist und seine Frau hatten in ihrem Haushalt eine Filipina ohne Aufenthaltsbewilligung beherbergt und beschäftigt – für 2500 Franken pro Monat. Dafür wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 500 Franken und einer Busse von 4500 Franken verurteilt.

Weil die Verurteilung unvereinbar ist mit dem Anwaltsberuf, entschied die Genfer Anwaltsprüfungskommission am 13. Juni 2022 die Streichung des Mannes aus dem Anwaltsregister. Sie sprach zudem eine Busse von 1000 Franken aus.

Der Entscheid wurde zehn Tage später verschickt. Die Streichung hätte am 24. Juni erfolgen können, hätte sie der Anwalt nicht am 23. Juni selbst verlangt, was gleichentags ausgeführt wurde.

Bundesgericht entscheidet

Dennoch machte der Anwalt beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Entscheid der Kommission. Dieses bestätigte die Busse und trat auf das Begehren der Aufhebung der Entscheidung betreffend die Streichung aus dem Anwaltsregister nicht ein. Da die Streichung bereits erfolgt sei, gebe es keinen Grund, darüber zu befinden.

Das Bundesgericht stützt diese Sicht. Es weist darauf hin, dass der Jurist zum Zeitpunkt des kantonalen Urteils im Mai 2023 wieder eine Eintragung im Register hätte beantragen können. Die Probezeit für seine Verfehlung war im September 2022 abgelaufen und die Verurteilung nicht mehr im Strafregisterauszug eingetragen. (SDA)

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