Einen Freispruch gab es für den ehemaligen Brandschutz-Koordinator des Heims, der sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung hatte verantworten müssen. Der Richter sprach auch einen Bewohner des Wohnheims frei, der wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt war.
Dagegen verurteilte das Gericht zwei Sicherheitsbeamte, die versucht hatten, das Feuer zu löschen, dabei aber Fehler gemacht hatten, zu bedingten Geldstrafen. Sie wurden der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden.
Der Algerier, der das Zimmer bewohnte, in dem das Feuer ausbrach, wurde mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten belegt. Er wurde der fahrlässigen Brandstiftung, der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden.
(SDA)
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