Der Staatsanwalt des Bundes war der Ansicht, dass der Straftatbestand des Mordes im Fall des Hauptangeklagten, eines italienisch-ivorischen Autoverkäufers, erfüllt sei. Hingegen gebe es keine Hinweise darauf, dass seine Freundin den am Tatort gefundenen, selbstgebastelten Schalldämpfer oder die Pläne ihres Partners gekannt habe – obwohl ihre DNA daran gefunden worden war.
Aus diesem Grund sei ein Freispruch erforderlich, sagte der Staatsanwalt. Aufgrund der Schwere der Tat sei es nicht möglich gewesen, die Angeklagte im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft ging anschliessend zu den Anklagepunkten der Vergewaltigungen und Freiheitsberaubungen über, die der Hauptangeklagte zum Nachteil von zwei früheren Freundinnen begangen haben soll. (Fall SK.2024.47)
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