«Unglaublich tragisch»
Verteidiger fordert nach Angriff auf Bub (12) Milde für seinen Mandanten

Im März 2024 prügelte ein 28-Jähriger einen 12-jährigen Bub in Koma. Vor dem Bezirksgericht in Dietikon fordert sein Anwalt nun Milde für den 28-Jährigen. Dieser bereue seine Tat zutiefst.
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Im März 2024 prügelte ein damals 26-Jähriger einen 12-jährigen Buben ins Koma.
Foto: Tobias Bolzern

Darum gehts

  • Mann prügelte Jungen ins Koma. Verteidiger fordert milde Strafe
  • Beschuldigter zeigt Reue und plante nicht, jemanden anzugreifen
  • 28-Jähriger soll zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden
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Im Drogenrausch prügelte im März 2024 ein damals 26-jähriger Mann einen 12-jährigen Buben in Urdorf ZH ins Koma. Sein Schädel brach an acht Stellen, erzählte seine Tante damals.

Am Mittwoch soll das Urteil fallen. Sein Anwalt fordert Milde für seinen Mandanten. Der Beschuldigte zeige Reue und habe den Angriff auf das Kind nicht voraussehen können.

«Was passiert ist, ist unglaublich tragisch», sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Doch die Staatsanwältin verlange eine viel zu hohe Strafe. «Meine Mandant hatte nie den Plan, jemanden anzugreifen». Er bereue zutiefst, was er getan habe.

Angesetzte Freiheitsstrafe bereits abgesessen

Wegen einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit solle der Beschuldigte nur zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden. Diese hat er bereits abgesessen.

Um seine Suchtprobleme in den Griff zu bekommen, soll der 28-Jährige zudem draussen ambulant betreut werden, forderte der Verteidiger. «Wir müssen ihm eine Perspektive bieten.»

Kollegen seien schuld

Zwar sei der Beschuldigte zurechnungsfähig gewesen, als er das flüssige LSD genommen habe. Doch als er vier Stunden später den 12-Jährigen so schwer am Kopf verletzte, dass dieser einen Schädelbruch erlitt, sei er das nicht mehr gewesen. «Bis es dazu kam, passierten einige Fehlentscheide», sagte der Verteidiger. Viele davon hätten Kollegen des Beschuldigten begangen.

Der 28-Jährige sei zu Hause geblieben, als er gemerkt habe, dass der Trip schlecht laufe. Ein Kollege habe ihn aber nach draussen geholt und dann alleine gelassen, obwohl er sich aggressiv aufgeführt habe.

Urteil am Abend erwartet

Die Anwältin des Opfers stellte noch keine konkreten Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen, sondern nur dem Grundsatz nach. Dies, weil unklar sei, wie lange der damals 12-Jährige noch durch die Attacke beeinträchtigt sein wird. Der Verteidiger sprach von potenziell hunderttausenden Franken und lehnte die Forderung ab. Das Gericht wird das Urteil voraussichtlich ab 18 Uhr eröffnen.

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