Darum gehts
- Mann prügelte Jungen ins Koma. Verteidiger fordert milde Strafe
- Beschuldigter zeigt Reue und plante nicht, jemanden anzugreifen
- 28-Jähriger soll zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden
Im Drogenrausch prügelte im März 2024 ein damals 26-jähriger Mann einen 12-jährigen Buben in Urdorf ZH ins Koma. Sein Schädel brach an acht Stellen, erzählte seine Tante damals.
Am Mittwochabend fiel am Bezirksgericht Dietikon das Urteil. Der Beschuldigte wurde wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Staatsanwältin forderte wegen versuchter Tötung eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der 28-jährige Beschuldigte habe den Tod des Opfers in Kauf genommen.
Der 12-Jährige sei ein «Zufallsopfer einer sinnlosen Gewalttat», sagte die Staatsanwältin. Die massive Gewalteinwirkung hätte demnach ohne Weiteres zum Tod führen können. Der Fall sei eine menschliche Tragödie und rechtlich sehr kompliziert, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung am Mittwochabend. Der Tatablauf sei klar, es gebe Zeugen und Videos.
Anwalt forderte Milde
Der 28-jährige Schweizer gab die Attacke zu. Erinnerungen daran habe er aufgrund der Drogen nicht. Er schäme sich für die Tat und wolle sich bei der Familie des Opfers entschuldigen, sagte der Beschuldigte vor Gericht. «Ich verstehe, dass man über die Tat nur den Kopf schütteln kann». Viele Angehörige des Opfers sassen im Gerichtssaal, die Eltern verfolgten den Prozess in einem anderen Raum.
Sein Anwalt forderte vor Gericht Milde für seinen Mandanten. «Was passiert ist, ist unglaublich tragisch», sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Doch die Staatsanwältin verlange eine viel zu hohe Strafe. «Mein Mandant hatte nie den Plan, jemanden anzugreifen». Er bereue zutiefst, was er getan habe.
Angesetzte Freiheitsstrafe bereits abgesessen
Obwohl der 28-Jährige im Moment der Tat schuldunfähig war, könne er nicht von Schuld und Strafe befreit werden. Über das flüssige LSD, eine neue Substanz für ihn, habe er sich nicht informiert. Mit einem schlechten Trip habe er rechnen müssen. «Dennoch haben sie keine Sicherheitsmassnahmen ergriffen», erklärte die Richterin.
Seine Drogensucht soll im Gefängnis ambulant behandelt werden. Dem Grundsatz nach ist er dem Opfer gegenüber schadenersatzpflichtig.
12-Jähriger überlebte mit Glück
Wer eine solche Tat begehe, nehme den Tod des Opfers in Kauf, sagte die Richterin. Mit Glück habe der 12-Jährige überlebt. Der Beschuldigte habe nichts dafür getan, um ihm zu helfen. Er habe ihn einfach liegen gelassen.
In einer längeren Erklärung legte der 28-Jährige seine Sicht der Dinge dar. Selbsttherapie mit LSD habe ihm geholfen, das Leben positiver wahrzunehmen. Am Tattag rauchte der Beschuldigte einen Joint und nahm nach eigenen Angaben zum ersten Mal flüssiges LSD. In seiner Befragung sagte der Beschuldigte, dass er seinen LSD-Konsum im Griff hatte. Das flüssige LSD habe er wohl falsch eingeschätzt. Er habe zwar in der Wohnung bleiben wollen, ein Kollege habe ihn aber «an die frische Luft» geholt.
Einen früheren Vorfall mit einem schlechten Trip spielte der Beschuldigte vor Gericht herunter. Bei einem anderen sei ihm nicht klar gewesen, warum ihn die Polizei überhaupt verhaftet habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.