Was für ein Manöver! Eine Rentnerin (75) nimmt eine 4 Meter lange Parklücke ins Visier, um dort ihr 3,6 Meter langes Auto abzustellen. Geschickt manövriert sie den Wagen seitwärts in den freien Platz.
Beim Parken stupst die 75-Jährige die beiden Wagen vorne und hinten etwas an – beschädigt sie dabei aber nicht.
Einer Polizeipatrouille beobachtet das Manöver Anfang Dezember 2019. Weil die Frau mehrmals korrigieren muss, verfassen die Beamten einen Rapport und wollen die ältere Dame zu einer Kontrollfahrt mit einem Experten verdonnern.
Kein Schaden – kein Fehler
Die 75-Jährige wehrt sich vehement dagegen. Sie habe bei ihrem Parkmanöver keinen Schaden verursacht. Lange hat sie keinen Erfolg und der Fall kommt bis vors Bundesgericht.
Dieses gibt ihr am Dienstag Recht: Kontrollfahrten dürften nicht ausschliesslich aufgrund des Alters einer Person angeordnet werden.
Es müsse ein gravierender Fehler vorliegen, der strafrechtliche Konsequenzen habe. Weiter könne eine Kontrollfahrt angezeigt werden, wenn jemand innerhalb kurzer Zeit mehrere Unfälle verursacht – was bei der 75-jährigen «Parkiermeisterin» nicht der Fall war. (SDA/gin)
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