Appenzeller Ex-Staatsanwalt Herbert Brogli angeklagt
Aufklärung des Unfall-Todes von Lehrling E.V. (†17) verschlampt

Er hat die Aufklärung des Unfall-Todes von E.V. (†17) 2010 verschlampt, bis der Fall verjährt war. 2018 wurde der Appenzeller Ex-Staatsanwalt Herbert Brogli darum entlassen. Jetzt droht ihm eine Haftstrafe auf Bewährung.
Publiziert: 12.11.2019 um 11:43 Uhr
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Aktualisiert: 12.11.2019 um 14:55 Uhr
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Herbert Brogli (53), ehemaliger Leitender Staatsanwalt Appenzell Innerrhoden, wird verklagt.
Foto: Zvg

Gegen den ehemaligen Staatsanwalt von Appenzell Innerrhoden, Herbert Brogli (53), ist Anklage wegen Begünstigung erhoben worden. Grund: Der Staatsanwalt hatte nach einem tödlichen Unfall eines Lehrlings im Jahr 2010 die Untersuchung so zögerlich geführt, dass der Fall im Herbst 2017 verjährte.

Das Bezirksgericht Appenzell musste das Verfahren gegen drei Personen wegen fahrlässiger Tötung damals einstellen, wie es in einer Mitteilung des Innerrhoder Justiz- und Polizeidepartements vom Dienstag heisst.

Daraufhin wurde eine administrative Untersuchung gegen Brogli eingeleitet. Der mit der strafrechtlichen Aufarbeitung beauftragte ausserordentliche Staatsanwalt habe nach Abschluss seiner Untersuchungen diese Woche beim Bezirksgericht Anklage wegen mehrfacher Begünstigung erhoben, heisst es.

E.V.* starb 2010 in einem Warenlift

Zum Verhängnis wurde Brogli der Tod von E. V.* († 17), Lehrling in einer Appenzeller BMW-Garage. Dieser stapelte im September 2010 kurz vor Feierabend Winterreifen in den Warenlift. Als er ihn in Bewegung setzt, wird der Auto-Mechatroniker am Hals eingeklemmt. E. V. kann noch den Nothalt auslösen, steckt dann aber fest. Er ist allein. Und der Lift lässt sich nicht mehr bedienen. Der Teenager stirbt.

Weil der Lift nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, leitete Brogli, Chef der Staatsanwaltschaftschef, ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Gegen den Werkstattleiter der Garage und den Aufzugslieferanten wird ermittelt.

Doch bis Brogli Strafbefehle an die Beschuldigten verschickt, vergingen unglaubliche sechseinhalb Jahre. Und: Die angeblich Schuldigen spielen nicht mit, wollen vor Gericht. Was zur Verjährung nach sieben Jahren führt. Denn ein Verhandlungstermin liess sich nicht mehr rechtzeitig finden.

9 Monate auf Bewährung

Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. «Als Probezeit sind 2 Jahre beantragt», schreibt Damian Dürr, Leitender Staatsanwalt Appenzell i.Rh. Wann die Gerichtsverhandlung stattfinden werd, könne noch nicht abgeschätzt werden.

C.V: (57), Mutter des verstorbenen Lehrlings, lebt noch immer in der Region. Sie erfährt erst durch BLICK von der Anklage gegen Brogli. «Ich habe eigentlich mit der Geschichte schon abgeschlossen. Darum berührt es mich nicht mehr sehr fest», sagt sie. Trotzdem sei sie froh. «Hier geht es um Gerechtigkeit und darum, dass jemand mit einem solchen Verhalten nicht davonkommt.»

* Name der Redaktion bekannt. (sda/laa)

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