Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat eine Beschwerde eines Mitglieds der kalabresischen Mafia 'Ndrangheta abgewiesen. Der Mann soll nach Italien ausgeliefert werden.
Im Dezember 2014 verurteilte ihn das Gericht in Reggio Calabria I wegen Zugehörigkeit zur kriminellen Organisation 'Ndrangheta zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.
Der Mann flüchtete, nachdem er gegen das italienische Urteil Berufung erklärt hatte. Im August vergangenen Jahres wurde er aufgrund eines Auslieferungsgesuchs der italienischen Behörden von der Kantonspolizei Wallis festgenommen. Das Bundesamt für Justiz gab im Oktober 2016 grünes Licht für seine Auslieferung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA)