Iranischer FCZ-Hooligan macht Lehre in Kinderkrippe
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Mehrere Menschen angegriffen:Iranischer FCZ-Hooligan macht Lehre in Kinderkrippe

Verurteilter FCZ-Hooligan Husam M. (23) verlor Lehrstelle in Kinderkrippe
Wird der Iraner nun ausgeschafft?

Husam M. ging auf Polizisten los und brach einer Nachbarin den Arm. Der Iraner wurde Ende Oktober dafür verurteilt und verlor seine Lehrstelle als Kinderbetreuer. Droht ihm nun auch die Ausschaffung? Möglich, sagt Simone Thöni, Expertin für Migrationsrecht.
Publiziert: 13.11.2019 um 18:12 Uhr
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Aktualisiert: 13.11.2019 um 19:15 Uhr
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Husam M. macht in einer Kinderkrippe eine Lehre, betreut dort Säuglinge und Kleinkinder. In seiner Freizeit fällt er als Gewalttäter auf.
Foto: zvg
Flavio Razzino

Der Iraner Husam M.* (23) mutiert in der Schweiz zum Problemfall. Im Oktober 2018 griff er zusammen mit weiteren FCZ-Hooligans in St. Gallen-Winkeln Polizisten mit Schottersteinen und Pyros an. Fünf Beamte wurden verletzt. Zudem verursachte die Horde einen Sachschaden von über 100'000 Franken. Im Mai attackierte Husam M. dann auch noch seine Nachbarin, brach ihr den Arm. Für beide Vorfälle wurde er am 25. Oktober dieses Jahres per Strafbefehl verurteilt (BLICK berichtete).

Milde Strafe für M.

Wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie fahrlässiger Körperverletzung muss Husam M. nun eine Geldstrafe von Total 5400 Franken zahlen. Der Vollzug dieser Strafe ist allerdings aufgeschoben – lässt er sich vier Jahre lang nichts zuschulden kommen, muss er sie nicht begleichen. Hinzu kommt eine Busse von 1300 Franken. Wegen des Strafbefehls hat er aber seine Arbeitsstelle bei einer Zürcher Kinderkrippe verloren.

Und es drohen weitere Konsequenzen für den FCZ-Hooligan. Weil M. die Aufenthaltsbewilligung B hat und straffällig geworden ist, wird nun auch das kantonale Migrationsamt aktiv. Das sagt Simone Thöni (38), Expertin für Migrationsrecht, zu BLICK. Theoretisch sei es möglich, dass M. auch noch des Landes verwiesen wird.

So erging es den anderen Schlägern

Nach den Zusammenstössen mit der Polizei und Sachbeschädigungen im Oktober 2018 in St. Gallen-Winkeln sind sieben weitere FCZ-Hooligans per Strafbefehl verurteilt worden. Darunter Manuel K.* (23) aus dem Kanton Aargau, der 2011 mit seiner Gitarre bei «Die grössten Schweizer Talente» mit einem Liebeslied am Casting teilgenommen hatte. Erfolglos. Heute lädt er harte Trance-Songs auf Soundcloud und Youtube hoch. Im Gegensatz zu Husam M. waren die sieben Hooligans allesamt vorbestraft. Unter anderem wegen Pornografie, Fahren in untüchtigem Zustand und Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Flavio Razzino

* Name geändert

Nach den Zusammenstössen mit der Polizei und Sachbeschädigungen im Oktober 2018 in St. Gallen-Winkeln sind sieben weitere FCZ-Hooligans per Strafbefehl verurteilt worden. Darunter Manuel K.* (23) aus dem Kanton Aargau, der 2011 mit seiner Gitarre bei «Die grössten Schweizer Talente» mit einem Liebeslied am Casting teilgenommen hatte. Erfolglos. Heute lädt er harte Trance-Songs auf Soundcloud und Youtube hoch. Im Gegensatz zu Husam M. waren die sieben Hooligans allesamt vorbestraft. Unter anderem wegen Pornografie, Fahren in untüchtigem Zustand und Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Flavio Razzino

* Name geändert

Gefährdet er die öffentliche Ordnung?

«Das Migrationsamt klärt nun ab, ob Husam M. eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt», sagt sie. Gegen M.s weiteren Aufenthalt in der Schweiz spricht etwa sein Engagement bei gewaltbereiten FCZ-Hooligans. «Da besteht ein grösseres Rückfallrisiko», sagt Thöni.

Zudem kann er durch den Verlust seiner Arbeitsstelle bei der Kita nun nicht mehr ins Feld führen, dass er beruflich in der Schweiz integriert sei. Das wäre ein Grund gewesen, ihn nicht auszuweisen.

«Für M. spricht hingegen, dass er bislang keine Vorstrafen hatte», sagt Thöni. Und dass er wegen seiner Vergehen milde bestraft worden sei. Klar ist: Eine weitere Straftat dürfe er sich nun aber bestimmt nicht mehr leisten. «Als Hooligan sollte er besser nicht mehr auffallen», sagt Thöni.

*Name geändert

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