Verurteilt wegen Rassendiskriminierung
So hoch ist die Busse für «Neger»-Wirtin Grethli K.

Dieser Schuss ging gewaltig nach hinten los: Weil sie keine dunkelhäutigen Gäste bedienen wollte, wurde Grethli K. wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Erstmals ist jetzt klar, was im Restaurant Traube vorgefallen ist.
Publiziert: 14.06.2019 um 14:20 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2019 um 11:38 Uhr
Rassistische Bedienung: Grethli K. lehnt es ab, in ihrem Restaurant in Bazenheid SG dunkelhäutige Asylsuchende zu bedienen.
Foto: BLICK
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Marco Latzer

Mit ihrem Verhalten sorgte Grethli K.* (59) aus Bazenheid SG im Jahr 2017 schweizweit für Kopfschütteln: Weil sie im Restaurant Traube laut Zeugenaussagen keine «Neger» bedienen wollte, nahm die Justiz Ermittlungen wegen Rassendiskriminierung auf (BLICK berichtete).

Das wenig schmeichelhafte Ergebnis des inzwischen abgeschlossenen Strafverfahrens wollte Grethli K. in der Folge um jeden Preis unter dem Deckel halten. Um ein Gesuch um Akteneinsicht von BLICK abzuschmettern, schaltete die Wirtin gar einen Anwalt ein. Ohne Erfolg.

Wirtin befürchtete finanzielle Einbussen

Der Entscheid ist inzwischen rechtskräftig und die Behörden können erstmals offizielle Angaben zum Rassismus-Skandal in der Traube machen.

Am 23. Juni 2017 will demnach eine Gästegruppe in der Traube einkehren. Die Gruppe besteht aus Zivildienstleistenden, Angestellten einer Gartenbaufirma sowie fünf oder sechs dunkelhäutige Asylsuchenden aus Syrien, Eritrea und Afghanistan. 

«Jetzt hend mir es Problem, mir bediened kei Neger»

Doch statt einem verdienten Feierabendbier nach der Bekämpfung von Neophyten setzt es für die Gruppe eine ordentliche Portion Rassismus ab. Nachdem sich die Gäste an einen freien Tisch gesetzt hatte, sagt Grethli K. laut Strafbefehl: «Jetzt hend mir es Problem, mir bediened kei Neger.»

Als eine Angestellte der Gartenbaufirma nachfragt, ob das ein Witz sei, hält die Wirtin an ihrer fragwürdigen Einstellung fest. «Es isch eso. Mir bediened kei Neger», lautet ihre Aussage. Für die Justiz ist klar: Mit ihrem Verhalten hat K. die Asylbewerber aufgrund ihrer Ethnie wissentlich und willentlich von einer der Allgemeinheit angebotenen Leistung ausgeschlossen.

Grethli K. wurde deshalb der Rassendiskriminierung für schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Ausserdem muss sie eine Busse von 300 Franken bezahlen.

* Name geändert

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