A.R.* (42), der ist wahrscheinlich irrste Töfffahrer der Schweiz, kriegt eine bedingte Freiheitsstrafe. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Familienvater zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten. Er muss zudem eine Busse von 1000 Franken unid die Verfahrenskosten von 15'000 Franken zahlen.
Eine Auswertung eines Filmes, den R. selbst mit einer Helmkamera drehte, ergab 9 qualifizierte grobe, 46 grobe und 28 einfache Verletzungen der Verkehrsregeln während seiner Amokfahrt im September 2014. Die Aufnahmen der Fahrt des «Ghost-Riders» verbreitete sich damals wie ein Lauffeuer auf Youtube.
«Das sind einfach alles panierte Bünzli-Bürger!»
Vor Gericht gab der Vater von zwei Kindern laut dem «St. Galler Tagblatt» seinen schlechten Gemütszustand als Grund für seine Amok-Fahrt an. Er habe kurz zuvor ein Burn-out erlitten, seine Firma – er hatte Grills verkauft – verloren und auch seine Ehe sei in die Brüche gegangen. Am Geburtstag seines Sohnes flippte er aus. «Ich wollte einfach Dampf ablassen», sagt er damals zum BLICK. Und: «Ich hatte eine Stinkwut auf die Behörden. Das sind einfach alles panierte Bünzli-Bürger!»
Im knapp 19-minütigen Clip sieht man Szenen wie aus einem Hollywood-Streifen: Ohne Kontrollschild brettert A.R. los. Seine Pneus lässt er direkt neben einem Polizeiposten qualmen, rast mit bis zu 100 km/h durch Ortschaften. Rasch wird die Polizei auf den Amokfahrer aufmerksam – R. ergreift die Flucht.
Die Fahrt endet mit einem Sturz in St. Gallen. Man sieht, wie mindestens ein Polizist auf den am Boden liegenden Mann einschlägt. Auf beiden Seiten fallen grobe Beleidigungen. Für die Prügel zeigte A.R. nach seiner Fahrt sogar Verständnis.«Wäre ich einer der Polizisten gewesen, hätte ich mir wohl auch ein paar aufs Dach gehauen.»
A.R. ist geständig, bereut seine Taten. er sei noch heute wegen schweren Depressionen in Behandlung. (bih)
* Name der Redaktion bekannt