Urteil in Weinfelden TG
Diplomat tötet Senior bei Suff-Fahrt – 20 Monate Knast!

Ein betrunkener Autofahrer tötete in Schönenberg einen 90-jährigen Fussgänger. Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilte den 38-jährigen Mann zu 20 Monaten Haft und einer Busse.
Publiziert: 08:02 Uhr
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Aktualisiert: 08:40 Uhr
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Der Senior verstarb noch an der Unfallstelle.
Foto: BRK News

Darum gehts

  • Betrunkener Autofahrer tötet Rentner. Gericht fällt hartes Urteil
  • Verteidiger argumentiert mit beruflichem Druck und psychosozialer Vereinsamung des Täters
  • 20 Monate Freiheitsstrafe und 2700 Franken Busse für 38-jährigen Fahrer
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Bei einem Unfall am 1. Mai 2024 in Schönenberg wurde ein Senior (†90) von einem betrunkenem Autofahrer erfasst und tödlich verletzt. Der Fahrer, Tariq S.*, ein 38-jähriger omanischer Staatsbürger, war mit einem gemieteten Mercedes innerorts mit 65 km/h unterwegs und hatte einen Blutalkoholwert von mindestens 2,03 Promille, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Das Bezirksgericht Weinfelden befasste sich zweimal mit dem Fall. Im ersten abgekürzten Verfahren im November 2024 wies das Gericht den Strafantrag der Staatsanwaltschaft als «unangemessen milde» zurück. Laut dem «St. Galler Tagblatt» hielt das Gericht eine drei- bis viermal so lange Haftstrafe für angemessen.

«Er ist in Selbstmitleid verfallen»

Im Oktober 2025 kam es zu einem ordentlichen Verfahren. Die Staatsanwaltschaft beantragte erneut eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe und eine Busse. Der Verteidiger argumentierte, Tariq S. sei «beruflich und privat unter Druck gestanden» und habe «unter einer psychosozialen Vereinsamung gelitten».

Das Gericht fällte jedoch ein deutlich härteres Urteil. Es verurteilte Tariq S. zu 20 Monaten Freiheitsstrafe und einer Busse von 2700 Franken. Der vorsitzende Richter begründete das Urteil mit der massiven Alkoholüberschreitung und der Fahrt aus «nichtigem Grund». Er kritisierte auch Tariq S.'s anfängliches Verhalten: «Er ist in Selbstmitleid verfallen.»

Der Verteidiger legte sofort Berufung ein, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig wurde. Es ist wahrscheinlich, dass sich das Thurgauer Obergericht als nächste Instanz mit dem Fall befassen wird.


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