Sozialhilfe
Thurgauer Parlament gewährt Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die Einführung eines Vermögensfreibetrags für Sozialhilfebezüger befürwortet. Menschen, die in die Sozialhilfe abrutschen, sollen dadurch künftig einen Notgroschen behalten dürfen.
Publiziert: 13:26 Uhr
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Aktualisiert: 14:23 Uhr
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Der Thurgauer Grosse Rat tagte am Mittwoch im Rathaus Frauenfeld. (Archivbild)
Foto: Keystone
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Derzeit muss das Vermögen komplett aufgebraucht sein, bevor Thurgauerinnen und Thurgauer Unterstützung von der Sozialhilfe beanspruchen können. Erst wer zahlungsunfähig ist und dies gegenüber der Gemeinde belegt, erhält Beiträge.

Am Mittwoch befürwortete die Mehrheit des Kantonsparlaments, diese Praxis zu ändern. Zuvor äusserte die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) Kritik. Als wohl einziger Kanton verweigere es der Thurgau den Bedürftigen, einen Notgroschen zu behalten, bevor sie Hilfe vom Sozialamt bekommen.

Das von der SP lancierte Anliegen im Thurgauer Grossen Rat lehnt sich an die Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Diese empfiehlt aktuell einen Vermögensfreibetrag von 4000 Franken.

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