Das Obergericht Thurgau hat den Tierhalter von Hefenhofen Ulrich K.* wegen des Bruchs amtlicher Beschlagnahme zu einer Geldstrafe von 56 Tagessätzen à je 30 Franken (1680 Franken) verurteilt. Es ging um den Vorwurf, er habe beschlagnahmte Pferde aus einem anderen Kanton unerlaubt weggeschafft. Mit dem Urteil sind am Obergericht Thurgau im Fall Hefenhofen derzeit keine Verfahren mehr hängig.
Das Urteil fiel bereits am 13. November, wie das Obergericht des Kantons Thurgau am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Vorwürfe auch gegen Ex-Freundin
Die Vorwürfe wegen des Bruchs amtlicher Beschlagnahme richteten sich sowohl gegen K. als auch gegen seine ehemalige Partnerin, heisst es in der Mitteilung des Obergerichts. Es ist ein Nebenschauplatz im sogenannten Hefenhofen-Prozess um die laut Anklage miserablen Zustände auf einem Hof in Hefenhofen.
Nach dessen Räumung 2017 hätten der Tierhalter sowie seine ehemalige Partnerin zwei Pferde von einer Alp in einem anderen Kanton weggeschafft, so der Vorwurf. Damit hätten sie die Tiere der angeordneten Beschlagnahmung entzogen. Die Ex-Freundin wehrt sich vor Bundesgericht gegen diesen Vorwurf.
Zustände auf Hof sorgten schweizweit für Schlagzeilen
Der Fall Hefenhofen gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 wegen Missständen auf dem Hof eines Pferdezüchters. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien. Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.
Der betroffene Landwirt stand im März 2023 in einem Verfahren unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen frei. Es wertete die meisten vorgebrachten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar.
Das Thurgauer Obergericht hob diese Freisprüche später jedoch auf und wies den Fall ans Bezirksgericht zurück. Dort ist er aktuell hängig und könnte später wieder ans Obergericht weitergezogen werden.
* Name bekannt