Darum gehts
- Prozess gegen Thomas T. beginnt am Dienstag in Kreuzlingen TG
- Täter soll Geschäftspartner Anton P. am helllichten Tag mit drei Schüssen getötet haben
- Anklage fordert 15 Jahre Haft, Privatkläger 100'000 Franken Genugtuung
«Mein Mann war ein Kämpfer – aber dagegen hatte er keine Chance. Das war eine Hinrichtung», sagt Elsa P.* (48). Die Witwe von Anton P.* (†52) war damals dabei, als die unfassbare Tat in Kreuzlingen TG ihren Lauf nahm.
Diesen Nachmittag im Frühjahr 2023 vergisst die Bodenseegemeinde so schnell nicht wieder. Am 14. April, kurz nach 14.15 Uhr, schrecken Anwohner auf. Es knallt, mehrmals. Kurz danach bietet sich ein grausames Bild. Am Boden liegt ein Mann, Anton P. Er hat Einschusslöcher im Rücken, im Bauch und im Kopf.
Neben ihm tigert ein anderer Mann mit einer Waffe in der Hand nervös hin und her. Es ist Thomas T.* (heute 51).
Revolver aus der Aktentasche gezogen
Thomas T. steht heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft offenbart erschreckende Details. Nach einem hitzigen Wortwechsel auf dem Parkplatz an der Romanshorner Strasse «zog der Beschuldigte aus seiner Aktentasche einen Revolver». Damit habe er seinem Geschäftskollegen einmal in den Oberbauch und einmal in den Rücken geschossen.
Als Anton P. am Boden gelegen sei, habe Thomas T. ihn regelrecht exekutiert: «Er trat an Anton P. heran und feuerte aus unmittelbarer Nähe von oben herab einen dritten Schuss in seine linke Schläfe, in der Absicht, ihn zu töten.»
Ein Nachbar schilderte damals die Sekunden nach der Tat: «Es hat geklöpft, drei- oder viermal.» Er schaute nach draussen: «Ein Mann lag am Boden in einer Blutlache. Daneben stand einer mit einer Knarre.» Die Waffe soll er dann weggeworfen haben.
Diese Beobachtung teilt auch die Anklage: «Er warf den Revolver in die angrenzende Steinrabatte, setzte sich in die Nähe von Anton P., fasste sich mit beiden Händen an den Kopf und wartete auf das Eintreffen der Polizei.» Der Hintergrund des Angriffs: Offenbar ein geschäftlicher Streit der beiden Immo-Geschäftsmänner, die früher einmal Freunde waren. Streitpunkt: Hunderttausende Franken.
Der schwer verletzte Anton P. überlebte den Tag nicht. Sein Hirn wurde durch den Kopfschuss schwer verletzt, die anderen Schüsse zerfetzten seinen Darm, seine Leber, sein Zwerchfell und seine Lunge. «Um 23 Uhr stellten sie die Maschinen ab», sagt seine Witwe über ihren Besuch im Spital.
Witwe: «Für mich war er der perfekte Mann»
Seit diesem schrecklichen Tag im April 2023 ist das Leben von Elsa P. nicht mehr das gleiche. Blick trifft die Witwe in der Nähe von Kreuzlingen, wo sie mit Tochter und Sohn lebt, die keinen Vater mehr haben. Im Schlafzimmer zeigt sie ein Bild ihres verstorbenen Mannes, Blick darf es zeigen.
Elsa P. wirkt gefasst, als sie über ihn spricht, lächelt, als sie an ihn denkt: «Für mich war er der perfekte Mann.» Ein liebender Vater und Ehemann, ein Arbeitstier sei er gewesen. Die Zeit nach der schockierenden Tat beschreibt sie als sehr schwierig. «Am Anfang denkt man nicht, dass man überhaupt einen einzigen Tag übersteht.» Nur langsam sei es besser geworden. «Manchmal tröste ich meine Tochter, sie ihren Bruder, oder wir weinen alle zusammen.»
Witwe war bei den tödlichen Schüssen dabei
Elsa P. war damals im Büro, als ihr Mann auf dem Parkplatz niedergeschossen wurde. «Ich hörte Schüsse und schrie.» Der mutmassliche Täter reagierte speziell: «Er wirkte kalt, emotionslos, als er dasass.» Anwohner liessen Elsa P. in ihre Wohnung, von wo aus sie einen Notruf absetzte. Das Warten auf die Einsatzkräfte kam ihr «wie eine Ewigkeit» vor.
Auch Elsa P. wird heute vor Gericht dabei sein: «Es ist für mich eine Art Verarbeitung.» Riesige Erwartungen an die Verhandlung hat sie nicht: «Auch ‹lebenslänglich› bringt mir meinen Mann nicht mehr zurück.»
Elsa P. nutzt das Gespräch mit Blick für eine grundsätzliche Kritik an der Gesellschaft: «Mein Sohn hat über Social Media von der Tat erfahren, weil jemand kurz danach das Video hochgeladen hat.»
15 Jahre Knast gefordert
Die Anklage fordert für den mutmasslichen Täter Thomas T. eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für vorsätzliche Tötung. Er sitzt seit Juni 2023 im vorzeitigen Strafvollzug. Hinzu kommen Genugtuungsforderungen der Familie von Anton P. in der Höhe von insgesamt mindestens 100'000 Franken.
Gemäss Anklage soll Thomas T. zum Tatzeitpunkt unter einer Anpassungsstörung und einem Alkoholproblem gelitten haben. Diese Diagnose habe auf seine Steuerungsfähigkeit aber keinen Einfluss. Es gilt die Unschuldsvermutung. Weder der Anwalt des mutmasslichen Täters noch dessen Angehörige wollten sich äussern.
Blick berichtet live vom Prozess am Bezirksgericht Kreuzlingen. Start ist Dienstagmorgen um 8.15 Uhr.
* Namen geändert