Darum gehts
- Prozess gegen Thomas T. beginnt am Dienstag in Kreuzlingen TG
- Täter soll Geschäftspartner Anton P. am helllichten Tag mit drei Schüssen getötet haben
- Anklage fordert 15 Jahre Haft, Privatkläger 100'000 Franken Genugtuung
Urteil ist da
Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat am Mittwoch den 51-jährigen Thomas T.* wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt. Der Mann hatte im April 2023 seinen Geschäftspartner Anton P.* (†52) auf offener Strasse erschossen.
«Was der finale Auslöser war, dass der Beschuldigte die Contenance verlor, bleibt weiterhin ungeklärt», sagte der vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung am Mittwochnachmittag. Keine Zweifel habe das Gericht aber am Tathergang, wie ihn die Staatsanwaltschaft tags zuvor beschrieben hatte. Demnach gab der 51-Jährige im April 2023 drei Schüsse auf seinen Geschäftspartner ab. Den letzten davon in den Kopf.
Während der Verhandlung am Tag vor der Urteilsverkündung hatte der Mann die Tat nie bestritten. Er sprach von einem langen Streit zwischen seinem Geschäftspartner und ihm, der sich um eine Investition und die Rückzahlung von Geldern drehte. In einer «Kurzschlussreaktion» habe er ihn erschossen.
* Namen geändert
Vorsätzliche Tötung oder doch Mord? Die Zusammenfassung des Prozess-Tages
Die Tat schockiert Kreuzlingen TG bis heute. Thomas T.* (51) erschoss am 14. April 2023 seinen früheren Freund und Geschäftspartner Anton P.* (†52) auf dem Trottoir – am helllichten Tag, mit drei Schüssen aus einem Revolver, einer davon direkt in den Kopf.
Die Tat selber bestreitet niemand. Thomas T. brachte eine Aktentasche mit Revolver und Munition mit, traf Anton P., es kam zu einer Diskussion bei seinem Büro – dann fielen Schüsse. Das Opfer war unbewaffnet, Anton P. hatte keine Chance.
Am Dienstag stritten Anklage, Opferanwälte und Verteidigung um Schuld, Strafzumessung und um vorsätzliche Tötung – oder war es doch Mord?
Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung. Der Beschuldigte habe «Selbstjustiz» verübt. Der letzte Schuss sei «gezielt und final» gewesen, habe einer «Exekution» geglichen. Die Schwelle zum Mord sei trotz einzelner Hinweise jedoch «nicht eindeutig überschritten».
Ganz anders einer der Opfer-Anwälte: «Spoiler-Alarm: Es war Mord!» Er spricht von «Overkill» und besonderer Skrupellosigkeit. Eine andere Opfer-Anwältin ist sich sicher: Der Täter habe aus Rache gehandelt und sich im Prozess wiederholt als Opfer inszeniert. Die Witwe und die Kinder von Anton P. seien traumatisiert, der Schmerz «unauslöschlich».
Die Sicht der Verteidigung: Ja, Thomas T. habe getötet – aber nicht gemordet. Das Opfer habe ihn über Jahre gedemütigt, manipuliert und finanziell ausgeblutet. Thomas T. sei mit vier Millionen hoch verschuldet gewesen, psychisch angeschlagen und in einer ausweglosen Situation. Die Tat sei ein «Kurzschluss» gewesen, die Waffe habe er «aus Angst» dabei gehabt. Der Verteidiger fordert maximal zehn Jahre Haft.
Thomas T. berief sich oft auf Erinnerungslücken, sprach von Stimmen im Kopf und einem «Tunnel». Am Schluss übernahm er Verantwortung: «Ich allein habe den Abzug betätigt.» Und direkt an die Angehörigen sagte er: «Ich kann Ihre Schmerzen nicht lindern. Was ich gemacht habe, bereue ich sehr. Ich bitte Sie um Verzeihung.»
Das Urteil folgt am Mittwoch um 16 Uhr. Blick berichtet wiederum live.
* Namen geändert
«Ich kann Ihre Schmerzen nicht lindern»
Zum Schluss darf der Beschuldigte das Schlusswort halten. «Ich habe einem Mensch das Leben genommen. Damit muss ich bis zum Lebensende leben. Ich kann nicht erklären, was mich an diesem Tag geritten hat und weshalb ich die Fähigkeit verloren habe, rational zu handeln. Alles geschah unbewusst und ungewollt.» Er betont aber ausdrücklich: «Das ist keine Rechtfertigung. Ich alleine habe den Abzug betätigt.»
Dann dreht er sich doch noch zu den Angehörigen um, sagt ihre Namen nacheinander. «Ich kann Ihre Schmerzen nicht lindern. Aber ich bitte Sie um Verzeihung. Was ich gemacht habe, bereue ich sehr.» Blick sitzt direkt hinter den Angehörigen und sieht den Gesichtsausdruck des Beschuldigten deutlich. Eine Gefühlsregung ist dabei beim besten Willen nicht auszumachen.
Das Urteil wird morgen Mittwoch um 16 Uhr gesprochen. Damit ist diese Verhandlung beendet. Wir bedanken uns herzlich fürs Mitlesen und wünschen einen angenehmen Abend.
Verteidiger des Täters zum Zweiten
Auch der Anwalt des Täters darf noch einmal sprechen. Die bisherigen zweiten Vorträge von Opfer-Anwälten und Staatsanwaltschaft vermögen seine Kritikpunkte nicht zu entkräften, sagt er: «Die Ausführungen zum Ablauf der Tat basieren auf den Zeugenaussagen.» Für ihn sei völlig klar, dass es sich hier nicht um eine Exekution, nicht um eine geplante Tat handeln könne. Und schon gar nicht um Mord.
«Eine Tötung wegen eines finanziellen Hintergrundes heisst nicht, dass hier ein Mord vorliegt», sagt der Verteidiger. Noch einmal führt er die Aussagen einer ehemaligen Mitarbeiterin von Anton P. ins Feld, die ein anderes Bild des Opfers zeichnete. «Eine Hass-Reaktion aufgrund einer Demütigung stellt keinen Mord dar.» Ähnlich verhalte es sich bei der Rache. Der Täter hätte beispielsweise die ganze Trommel des Revolvers leerschiessen müssen. «Das wäre eine Mordkomponente!»
«Staatsanwaltschaft ist die Extra-Meile nicht gegangen»
Der Opfer-Anwalt wehrt sich in seinem zweiten Vortrag und kritisiert die Anklage noch einmal. Er hält daran fest, dass man hier auf Mord hätte anklagen müssen: «Die Staatsanwaltschaft ist die Extra-Meile nicht gegangen.» Und den Vorwurf der Polemik kontert der sonst eloquente Anwalt mit einem ungewohnt hölzernen «ist der Vorwurf der Polemik nicht selber polemisch?» Langsam entwickelt sich diese Gerichtsverhandlung zu einem Kampf Opfer-Anwalt gegen alle anderen.
Auch der Opfer-Anwalt kritisiert einmal mehr die Verteidigungsstrategie des Täter-Anwaltes zur Schussabfolge, Verwartbarkeit der Beweise und Zeugenaussagen. «Diese Sachen klärt man normalerweise im Vorverfahren.» Der vorangegangene Streit sei durch nichts wirklich zu belegen. «Aber es gibt ein Video.» In diesem sei deutlich zu sehen, wie Anton P. ruhig bleibt, während Täter Thomas T. wild gestikuliere.
«Ohne Polemik»
Die Staatsanwaltschaft darf noch einmal ran. Die Staatsanwältin muss sich nun – und das ist eher ungewöhnlich – gegen einen der Opfer-Anwälte verteidigen. Sie erklärt, dass die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen hatte und «ohne Polemik» vorgetragen hatte.
Auf ein Wortgefecht mit einem der Opfer-Anwälte möchte sie verzichten. Noch einmal geht sie darauf ein, weswegen sie zur Anklage wegen vorsätzlicher Tötung und nicht wegen Mordes gekommen ist. «Das war nicht aus der Luft gegriffen», sagt sie. Zudem erklärt sie, wie die Anklage zur Ansicht kam, dass einer der Schüsse gezielt in den Kopf abgefeuert worden sei. Nach wenigen Minuten ist ihr Plädoyer zu Ende.
Auch die zweite Opfer-Anwältin hält sich kurz. Sie geht noch einmal auf die schlimme finanzielle Situation des Täters ein. Diese, wie auch seine Eheprobleme, hätten bereits weit vor der Tat bestanden. Anton P. sei dafür sicherlich nicht verantwortlich. Zu den Schüssen und der Abfolge ebenjener, die der Täter-Anwalt scharf kritisierte, meint sie: «Es waren drei Schüsse und drei Treffer», sagt sie. Die ominöse Darstellung des späteren Opfers, wonach dieser den Täter drangsaliert hätte, sei «lächerlich».
Pause
Bevor die zweiten Parteivorträge gehalten werden, gibt es gemäss Richter eine «letzte Pause». Um 16.50 Uhr geht es weiter.
Verteidiger: «Verhalten des Opfers war das einzige Problem»
«Von einer Sicherstellung der Tötung kann nicht gesprochen werden», sagt der Anwalt des Täters Thomas T. Es sei keine Exekution, keine Vernichtung gewesen, «obwohl wir das seitens der Opfer-Anwälte immer wieder gehört haben». Die Informationen zur Schussabgabe seien nicht «rechtsgenüglich verwertbar».
«Unrichtige Zeugenaussagen» hätten dazu geführt, dass hier Staatsanwaltschaft und Opfer-Anwälte immer wieder von einer gezielten Tötung gesprochen hätten.
«Es steht fest, dass der Beschuldigte das Opfer tötete», gibt er zu. Die Straftat der vorsätzlichen Tötung sei damit gerechtfertigt. Allerdings hätten die beiden Involvierten sich am selben Tag und vor der Tat 20 Minuten lang gestritten. Dieser Umstand führe dazu, dass sich die Tat auch nahe beim Straftatbestand des Totschlags bewege.
Dass die Tat seines Mandanten ein Mord gewesen sein soll, schliesst der Anwalt kategorisch aus. «Er fühlte sich vom Opfer um seine finanziellen Mittel betrogen», sagt er zum Gericht gewandt. «Das Opfer manipulierte, bedrohte den Täter und machte sich über einen längeren Zeitraum über ihn lustig.»
Der Verteidiger zeichnet ein ominöses Bild des toten Anton P. (†52): «Der Täter hat ihn auf Knien um eine Rückerstattung seiner Investition angefleht.» Die Beziehung zwischen den beiden sei «mehr als eine Konfliktsituation» gewesen. «Schwächling, Trottel und Dummkopf» habe Anton P. den späteren Täter Thomas T. immer wieder genannt. Das spätere Opfer habe zudem gemäss Aussagen einer ehemaligen Mitarbeiterin auch weitere Investoren «abgezogen».
Der Täter habe immer mehr ein «Loser- und Trottelgefühl» gehabt und sei zunehmend der Auffassung gewesen, nichts wert zu sein. «Irgendwie ein Kurzschluss» sei dann eingetreten. «Eigentlich sei das Verhalten des Opfers das einzige Problem gewesen.» Thomas T. sei von Anton P. ausgetrickst, drangsaliert, gedemütigt worden.
«Er schlug den falschen Weg ein»
So sei der spätere Täter Thomas T. immer weiter in finanzielle Schwierigkeiten abgerutscht. «Er musste Schulden machen», sagt der Anwalt. Im Frühling 2023, rundum den Tatzeitpunkt, habe sich der Beschuldigte in einer «ausweglosen Situation» befunden. Ein erneuter Streit führte dazu, dass «der letzte Funken auf eine gütliche Einigung erlosch».
Der Anwalt bleibt bei der viel kritisierten Version der Geschehnisse: Sein Mandant habe den Revolver auf seinen Mittagsspaziergang mitgenommen – ohne einedirekte Absicht oder einen Plan. Beim Büro sei es dann eskaliert: «Aus purer Überforderung schlug er den falschen Weg ein. Es kam zu den tödlichen Schüssen.» Seinem Mandanten tue die Tat über alle Massen leid. Diese Tat habe nicht nur sein eigenes Leben zerstört, auch seine Ehe sei daran zerbrochen.
Weiter referiert der Täter-Anwalt darüber, dass nicht der dritte Schuss auf das liegende Opfer, sondern der zweite Schuss das Opfer «im Stehen» in den Kopf traf. Hierzu zieht er ausführlich verschiedene Zeugenaussagen bei, die eine andere Version der Geschehnisse schildern. Jedoch nur hinsichtlich der Abfolge und der Anzahl Schüsse. Einer der Zeugen soll zudem ausgesagt haben, dass sein Mandant «verwirrt gewirkt» und «seine Tat bereut» habe.
Täter-Anwalt: «Er dachte, er hätte einen Freund fürs Leben gefunden»
Die Frage «wie aus Freunden Feine wurde» nehme in seinem Plädoyer einen zentralen Platz ein. Der Anwalt erklärt, wie sein Mandant in Kasachstan als Russland-Deutscher geboren wurde und aufwuchs, bald nach Deutschland und dann in die Schweiz zog.
«Er dachte, er hätte einen Freund fürs Leben gefunden. Sie kamen aus demselben Land und sprachen dieselbe Sprache», sagt der Anwalt über seinen Mandanten. Denn auch das Opfer stammt ursprünglich aus Kasachstan.
Die beiden arbeiteten ursprünglich gut und gerne miteinander. Doch das spätere Opfer habe immer öfter Investitionen seines Mandanten in den Sand gesetzt. Dieses blinde Vertrauen sei «der zweitgrösste Fehler seines Lebens» gewesen. «Das Opfer hatte es auf die Ersparnisse des Beschuldigten abgesehen.»
«Immer wieder flehte er das Opfer um Rückzahlung seiner Investitionen an», sagt der Anwalt des Kreuzlingen-Täters. Doch Anton P. (†52) habe geschäftlich ein «ganz anderes Gesicht gezeigt». Thomas T. habe «alles in sich hineingefressen», er würde von seinem Freund sicher nicht «hängengelassen», so die Hoffnung des späteren Täters.
«Mein Mann war ein Kämpfer – aber dagegen hatte er keine Chance. Das war eine Hinrichtung», sagt Elsa P.* (48). Die Witwe von Anton P.* (†52) war damals dabei, als die unfassbare Tat in Kreuzlingen TG ihren Lauf nahm.
Diesen Nachmittag im Frühjahr 2023 vergisst die Bodenseegemeinde so schnell nicht wieder. Am 14. April, kurz nach 14.15 Uhr, schrecken Anwohner auf. Es knallt, mehrmals. Kurz danach bietet sich ein grausames Bild. Am Boden liegt ein Mann, Anton P. Er hat Einschusslöcher im Rücken, im Bauch und im Kopf.
Neben ihm tigert ein anderer Mann mit einer Waffe in der Hand nervös hin und her. Es ist Thomas T.* (heute 51).
Revolver aus der Aktentasche gezogen
Thomas T. steht heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft offenbart erschreckende Details. Nach einem hitzigen Wortwechsel auf dem Parkplatz an der Romanshorner Strasse «zog der Beschuldigte aus seiner Aktentasche einen Revolver». Damit habe er seinem Geschäftskollegen einmal in den Oberbauch und einmal in den Rücken geschossen.
Als Anton P. am Boden gelegen sei, habe Thomas T. ihn regelrecht exekutiert: «Er trat an Anton P. heran und feuerte aus unmittelbarer Nähe von oben herab einen dritten Schuss in seine linke Schläfe, in der Absicht, ihn zu töten.»
Ein Nachbar schilderte damals die Sekunden nach der Tat: «Es hat geklöpft, drei- oder viermal.» Er schaute nach draussen: «Ein Mann lag am Boden in einer Blutlache. Daneben stand einer mit einer Knarre.» Die Waffe soll er dann weggeworfen haben.
Diese Beobachtung teilt auch die Anklage: «Er warf den Revolver in die angrenzende Steinrabatte, setzte sich in die Nähe von Anton P., fasste sich mit beiden Händen an den Kopf und wartete auf das Eintreffen der Polizei.» Der Hintergrund des Angriffs: Offenbar ein geschäftlicher Streit der beiden Immo-Geschäftsmänner, die früher einmal Freunde waren. Streitpunkt: Hunderttausende Franken.
Der schwer verletzte Anton P. überlebte den Tag nicht. Sein Hirn wurde durch den Kopfschuss schwer verletzt, die anderen Schüsse zerfetzten seinen Darm, seine Leber, sein Zwerchfell und seine Lunge. «Um 23 Uhr stellten sie die Maschinen ab», sagt seine Witwe über ihren Besuch im Spital.
Witwe: «Für mich war er der perfekte Mann»
Seit diesem schrecklichen Tag im April 2023 ist das Leben von Elsa P. nicht mehr das gleiche. Blick trifft die Witwe in der Nähe von Kreuzlingen, wo sie mit Tochter und Sohn lebt, die keinen Vater mehr haben. Im Schlafzimmer zeigt sie ein Bild ihres verstorbenen Mannes, Blick darf es zeigen.
Elsa P. wirkt gefasst, als sie über ihn spricht, lächelt, als sie an ihn denkt: «Für mich war er der perfekte Mann.» Ein liebender Vater und Ehemann, ein Arbeitstier sei er gewesen. Die Zeit nach der schockierenden Tat beschreibt sie als sehr schwierig. «Am Anfang denkt man nicht, dass man überhaupt einen einzigen Tag übersteht.» Nur langsam sei es besser geworden. «Manchmal tröste ich meine Tochter, sie ihren Bruder, oder wir weinen alle zusammen.»
Witwe war bei den tödlichen Schüssen dabei
Elsa P. war damals im Büro, als ihr Mann auf dem Parkplatz niedergeschossen wurde. «Ich hörte Schüsse und schrie.» Der mutmassliche Täter reagierte speziell: «Er wirkte kalt, emotionslos, als er dasass.» Anwohner liessen Elsa P. in ihre Wohnung, von wo aus sie einen Notruf absetzte. Das Warten auf die Einsatzkräfte kam ihr «wie eine Ewigkeit» vor.
Auch Elsa P. wird heute vor Gericht dabei sein: «Es ist für mich eine Art Verarbeitung.» Riesige Erwartungen an die Verhandlung hat sie nicht: «Auch ‹lebenslänglich› bringt mir meinen Mann nicht mehr zurück.»
Elsa P. nutzt das Gespräch mit Blick für eine grundsätzliche Kritik an der Gesellschaft: «Mein Sohn hat über Social Media von der Tat erfahren, weil jemand kurz danach das Video hochgeladen hat.»
15 Jahre Knast gefordert
Die Anklage fordert für den mutmasslichen Täter Thomas T. eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für vorsätzliche Tötung. Er sitzt seit Juni 2023 im vorzeitigen Strafvollzug. Hinzu kommen Genugtuungsforderungen der Familie von Anton P. in der Höhe von insgesamt mindestens 100'000 Franken.
Gemäss Anklage soll Thomas T. zum Tatzeitpunkt unter einer Anpassungsstörung und einem Alkoholproblem gelitten haben. Diese Diagnose habe auf seine Steuerungsfähigkeit aber keinen Einfluss. Es gilt die Unschuldsvermutung. Weder der Anwalt des mutmasslichen Täters noch dessen Angehörige wollten sich äussern.
Blick berichtet live vom Prozess am Bezirksgericht Kreuzlingen. Start ist Dienstagmorgen um 8.15 Uhr.
* Namen geändert