Darum gehts
- Kassier klaut 400'000 Franken aus der Kasse der Pferdeversicherung Bischofszell
- Bevor er kriminell wurde, nahmen ihn Betrüger nach Strich und Faden aus
- Mit dem Verkauf eines seiner Häuser konnte er den Schaden wiedergutmachen. Jetzt steht er vor Gericht
Auf Wiedersehen
Und damit ist diese Verhandlung geschlossen. Wir bedanken uns fürs Mitlesen und wünschen weiterhin eine gute Woche.
Richter: «Hier gibt es nur Verlierer»
Die Verfahrenskosten, so der Richter, betragen um die 20'000 Franken. Diese werden Thomas D. zu 6000 Franken auferlegt. Thomas D.s Anwalt werden 13'000 Franken zugesprochen. Diese kommen auf die 11'000, die er schon Akonto bekommen hatte. Insgesamt 24'000 Franken.
Der Richter erklärt sein Urteil: «In dieser Geschichte gibt es, ausser ein paar Betrügern in Grossbritannien, nur Verlierer. Die Pferdeversicherung, aber auch Sie selbst, Herr D.» Es rechtfertige aber nicht, was er getan habe, redet der Richter dem Beschuldigten ins Gewissen.
Die Bestrafung sei gerecht, schliesslich habe sich der Beschuldigte selber angezeigt, sei reuig und habe sämtliche Schulden zurückgezahlt. Aber: Es hätte auch anders ausgehen können, so der Vorsitzende: «Man darf mit Fug und Recht behaupten, dass Sie sich glücklich schätzen können, auf ein stabiles familiäres Umfeld zählen zu können. Denn die finanziellen Folgen sind erheblich.»
Jetzt kommt das Urteil
Wie zu erwarten spricht das Gericht Thomas D. schuldig der mehrfachen, ungetreuen Geschäftsbesorgung in Bereicherungsabsicht, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Geldwäscherei. Er kassiert eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der Angeklagte nimmt das Urteil regungslos hin.
Urteil folgt sogleich
Der Richter unterbricht die Verhandlung für «ungefähr eine halbe Stunde». Wir melden uns zurück, sobald es weitergeht.
Thomas D.: «Es tut mir aufrichtig leid»
Nun darf der Beschuldigte sein Schlusswort halten. Thomas D. starrt den Richter lange an und schweigt.
Richter: «Sie müssen auch nicht, wenn Sie nicht wollen.»
Thomas D. antwortet: «Doch.»
Und fährt fort: «Es tut mir leid, dass ich finanziell in eine solche Falle getappt bin.» An die Adresse seiner ehemaligen Genossenschaft, der Pferdeversicherung Bischofszell TG, sagt er: «Es tut mir leid, dass ich der Genossenschaft das angetan habe. Es tut mir aufrichtig leid, dass ich da reingezogen wurde und nicht gesehen habe, was da abging.»
Anwalt muss sich erklären
Fast am meisten Zeit in diesem abgekürzten Verfahren nehmen Fragen zu den Honorarnoten von Thomas D.s Anwalt ein. Der Richter will zu einzelnen Daten wissen, woher die vom Anwalt angegebenen Stunden stammen, für die er bezahlt werden will. Der Anwalt muss sich erklären. Einerseits habe er umfassende Abklärungen gemacht, wo das Geld aus dem Betrug gegen seinen Mandanten hingeflossen ist, andererseits habe er weitere Abklärungen im Bankenumfeld machen müssen. Der Richter scheint zufrieden.
«Ganzen Schaden zurückgezahlt»
Nun spricht der Anwalt von Thomas D. «Ich möchte dazu nicht mehr näher plädieren», sagt der Anwalt. Er appelliert an das Gericht und betont noch einmal, dass sein Mandant «den ganzen Schaden spontan und restlos zurückgezahlt» habe. «Er steht praktisch vermögenslos da». Damit hat der Anwalt ebenfalls schon geschlossen.
Kurzes Plädoyer
Nun zum Plädoyer der Anklage. Der Staatsanwalt räumt zu Beginn ein, dass das Strafmass ziemlich tief scheinen könne. Aber Thomas D. habe die gesamte Schuldenlast zurückgezahlt, dafür verkaufte er eines seiner Häuser verkauft. Zudem sei er geständig.
Das und weitere strafmildernde Umstände ergebe eine «erhebliche Strafmilderung von 20–25 Prozent». So kommt der Staatsanwalt auf die geforderte Strafe von 12 Monaten bedingt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der Staatsanwalt hat damit geschlossen.
Darum die kurze Befragung
Kurz zum Vorgehen: Thomas D. ist geständig, deswegen wird das Verfahren abgekürzt geführt. Ein abgekürztes Verfahren bedeutet, dass die beschuldigte Person die Anklage anerkennt und das Gericht ohne volle Beweisaufnahme ein deutlich schnelleres Urteil fällt. Darum wird auch die Befragung deutlich abgekürzt.
Mini-Befragung beendet
«Trifft das so zu, wie es hier festgehalten wurde?», fragt der Richter. Der Angeklagte antwortet nicht. Richter: «Anerkennen Sie, was Ihnen hier vorgeworfen wird?»
«Ja», sagt der Beschuldigte dann. Die Situation im Gerichtssaal wirkt ein bisschen sonderbar.
«Nein», sagt Thomas D. dann schliesslich, als er gefragt wird, ob er noch etwas zufügen möchte. Auch die Anwälte, der Staatsanwalt und die Richter haben keine Fragen. Somit ist die Befragung beendet. Als Nächstes folgt schon das Plädoyer der Staatsanwaltschaft.
Weshalb klaut ein gut situierter Pferdezüchter mit Eigenheim im Oberthurgau und Ferienhaus in Graubünden fast eine halbe Million Franken? Im März 2024 melden anonyme Tippgeber Blick Brisantes: Bei der Pferdeversicherung Bischofszell TG hat der langjährige Kassier klammheimlich und immer wieder Geldbeträge in die eigene Kasse gewirtschaftet. So kam ein stattlicher Betrag von insgesamt 402'000 Franken zusammen.
Blick berichtete damals über die Vorfälle, über die Reaktion der Genossenschafter an der Generalversammlung, über die Reaktion des Präsidenten der Pferdeversicherung, über die eingeleitete Untersuchung der Staatsanwaltschaft Thurgau und über den Täter. «Ich will ja mal sehen, was ihr macht, wenn es euch beschissen geht», schnauzte dieser den Reporter auf seinem Hof an. Und dann: «Ich zerreisse euch auf der Strasse!»
Der Betrüger war selber Opfer von Betrügern
Jetzt ist klar, wieso. Der Druck, den der Landwirt Thomas D.* (71) damals gespürt und heute noch spüren muss, dürfte riesig sein. Denn bevor er selbst zu einem wurde, ging er selbst, gemäss Anklageschrift, Betrügern auf den Leim!
Die Thurgauer «Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle und organisierte Kriminalität», die Thomas D. angeklagt hat, schreibt: «Thomas D. hatte im Rahmen eines Wiederherstellungsbetruges, eines sogenannten Recovery Scams, erhebliche Geldmittel verloren.»
Ein «Recovery Scam» ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle vorgeben, verlorene Daten wiederherstellen zu können, um Geld oder Zugang zu Geräten zu erlangen. Sie nutzen den Stress der Betroffenen aus, verlangen meist Vorauszahlungen und liefern entweder gar keine Dienstleistung oder installieren Schadsoftware, um Geld zu stehlen.
Einfach gesagt: Erst wurde Thomas D. von Betrügern nach Strich und Faden ausgenommen. Und als wäre das nicht genug, investierte er nochmals Geld in vermeintliche Helfer, die ihm anboten, das verlorene Geld wieder zurückzubekommen. Deren einziges Ziel aber war, ihn noch weiter auszunehmen.
Weil der Landwirt danach faktisch pleite war, fing er gemäss Anklage an, die Pferdeversicherung zu erleichtern. Von März bis Dezember 2023 machte er insgesamt 19 Überweisungen und Abhebungen vom Genossenschaftskonto. So kamen insgesamt 402'000 Franken weg. Knapp 395'000 Franken davon «überwies er mittels Banküberweisung nach Grossbritannien und an weitere Geldempfänger», so die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft lässt Milde walten
Die Staatsanwaltschaft stellt dem Beschuldigten dennoch ein gutes Zeugnis aus. Sie schreibt: «Er tätigte die Geldbezüge in einer vagen Hoffnung, sein privat investiertes Geld zurückzuholen und – so weit möglich – die Gelder der Pferdeversicherung zurückzuerstatten.» Seine kriminelle Energie sei «nicht besonders ausgeprägt». Beim Beschuldigten handle es sich um einen «mittlerweile pensionierten Landwirt mit bislang tadellosem Leumund».
Was gemäss Staatsanwaltschaft «in ganz erheblichem Ausmass» strafmildernd ist: «Er leistete eine vollständige Wiedergutmachung, welche er aus dem Verkauf eines eigenen Hauses finanzierte und somit den ganzen Schaden zurückzahlte.» Zudem zeigte sich Thomas D. bereits im Dezember 2023 selber bei der Thurgauer Kantonspolizei an. Er sei vollständig geständig und kooperativ gewesen, weshalb die Anklage auch auf ein Tätigkeitsverbot verzichtet.
«Sauhünd!»
Gegenüber der geschädigten Pferdeversicherung und gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gibt sich Thomas D. geläutert. Nicht so gegenüber den Medien. «Sauhünd!», poltert er, als Blick bei ihm für eine Stellungnahme nachfragt. Ein weiteres Gespräch wird verweigert. Ähnlich tönte es schon vor einem Jahr persönlich gegenüber Blick und auch die Redaktorin der «Thurgauer Zeitung» musste sich damals anhören, sie habe «ein tiefes Niveau».
Thomas D. (71) muss sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden TG verantworten. Ihm wird mehrfache, ungetreue Geschäftsbesorgung (in Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Geldwäscherei vorgeworfen. Ihn erwartet eine einjährige Gefängnisstrafe auf Bewährung. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem soll er die Verfahrenskosten in Höhe von knapp 6000 Franken tragen. Er ist geständig, das Verfahren wird deshalb abgekürzt geführt. Ein abgekürztes Verfahren bedeutet, dass die beschuldigte Person die Anklage anerkennt und das Gericht ohne volle Beweisaufnahme ein deutlich schnelleres Urteil fällt.
Blick berichtet am Donnerstag live aus dem Gerichtssaal.
* Name geändert