65-jährigen Schweizer schuldig
Mordurteil im Fall Barchetsee TG ist rechtskräftig

Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines 65-jährigen Schweizers wegen Mordes am Barchetsee. Die DNA-Auswertung 2022 brachte ihn in Verbindung zur Tat von 2007. Er wurde zu 17 Jahren Haft verurteilt.
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Er soll kurz vorher dreimal von hinten auf das Opfer geschossen haben: Aldo F.
Foto: zVg

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KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Das Bundesgericht bestätigt die 17-jährige Haftstrafe für einen 65-jährigen Schweizer.
  • Die Leiche des Opfers wurde 2007 mit Beton im Barchetsee versenkt.
  • DNA-Spuren führten 2022 zur Verurteilung, trotz Beschwerde gegen Geständnisnutzung.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Verurteilung des 65-jährigen Schweizers im Mord-Fall Barchetsee im Kanton Thurgau ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen. Das Thurgauer Obergericht verurteilte ihn vergangenen März zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren.

Der Fall geht auf das Jahr 2007 zurück. Damals wurde im Barchetsee die Leiche eines 27-jährigen Ägypters gefunden. Er war erschossen worden. Seine Leiche wurde an ein 31 Kilogramm schweres Betonelement gehängt und im See versenkt.

Verurteilter legte Beschwerde ein

Die Strafuntersuchung ergab lange keine Ergebnisse. Im Jahr 2022 führte eine erst dann mögliche Auswertung von DNA-Spuren auf eine neue Spur – unter anderem zum Verurteilten. Gegenüber verdeckten Ermittlern schilderte er die Tat. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der 65-Jährige beantragte in seiner Beschwerde einen Freispruch. Er rügte unter anderem die Verwertung seines Geständnisses gegenüber den verdeckten Ermittlern. Damit sei sein Recht auf Aussageverweigerung verletzt worden.

Forensische Ergebnisse eindeutig

Diese Kritik lässt das höchste Schweizer Gericht nicht gelten. Wie die Thurgauer Vorinstanz zutreffend festgehalten habe, hätten die Ermittler keine vernehmungsähnliche Situation geschaffen. Vielmehr habe der Beschwerdeführer aus eigenen Stücken von der Tat erzählt. Die Schilderungen deckten sich mit den forensischen Ergebnissen.

Auch alle weiteren Beschwerdepunkte des Mannes hat das Bundesgericht abgewiesen. Namentlich sei das Anklageprinzip nicht verletzt worden. Ein mitangeklagter Italiener war freigesprochen worden. Nur weil diesem die Tat nicht habe nachgewiesen werden können, bedeute dies nicht, dass die in der Anklage in sich zusammengefallen sei. (Urteil 6B_697/2025 vom 7.1.2026)

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