Tauchunfall auf dem Rhein
Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Veranstalter

Nach Abschluss der Strafuntersuchung zum Tauchunfall in Diessenhofen erhebt die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen beim Bezirksgericht Frauenfeld gegen den Veranstalter Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
Publiziert: 24.08.2021 um 10:21 Uhr
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Aktualisiert: 24.08.2021 um 11:51 Uhr
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Eine Suchaktion brachte die traurige Gewissheit: Die Leiche der Schweizerin (†29) wurde aus dem Rhein geborgen.
Foto: BRK News

Am Ostersonntag wurde Lena R.* (†29) anlässlich eines Tauchgangs im Rhein in Diessenhofen TG von einem Kursschiff erfasst und getötet. Gemäss Anklageschrift führte der Veranstalter den Tauchgang vom 4. April 2021 durch, ohne über eine auf der konkreten Rheinstrecke erforderliche Ausnahmebewilligung des Kantons Thurgau zu verfügen. Eine Ausnahmebewilligung des Kantons Schaffhausen lag jedoch vor.

Nach Erkenntnis der Strafuntersuchung und von Ermittlungen der Kantonspolizei Thurgau erkundigte sich der Veranstalter des Tauchganges im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft URh zwar nach dem geplanten Kursschiffverkehr. Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft ging der Veranstalter in Verletzung seiner Sorgfaltspflichten davon aus, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff.

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Ein- und Ausstiegsstelle nicht markiert

Die Anklage macht dem Veranstalter insbesondere den Vorwurf, die Mitteilungen nicht sorgfältig durchgelesen und sich trotz der für ihn erkennbaren Widersprüche nicht bei der Schifffahrtsgesellschaft rückversichert zu haben. Zudem platzierte der Veranstalter gemäss Anklage keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle und trug überdies nicht dafür Sorge, dass vorbeifahrende Schiffführer im Gefahrenbereich auf die Markierung aufmerksam gemacht wurden.

Gestützt auf diese Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen gegen den Geschäftsführer des Veranstalters beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, wie aus einer Mitteilung der Thurgauer Staatsanwaltschaft vom Dienstag hervorgeht. Es wird eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von Fr. 5'000.- beantragt. (noo)

* Name geändert

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