Der Gemeinderat von Schöftland hatte wegen der Nackt-Performance auf der privaten Wiese im August 2017 gegen fünf beteiligte Personen Ordnungsbussen von je 100 Franken ausgesprochen. Zwei Personen bezahlten die Busse.
Der Gemeinderat stützte sich auf das kommunale Polizeireglement: «Wer in der Öffentlichkeit durch ungebührliches Verhalten oder Betteln Ärgernis erregt, wird bestraft.»
Der Bieler Performance-Künstler Thomas Zollinger und zwei Frauen wehrten sich mit einer Einsprache gegen die vom Gemeinderat Schöftland ausgestellten Strafentscheide beim Bezirksgericht Kulm.
Das Bezirksgericht entschied am Freitag einstimmig, die Strafentscheide aufzuheben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Zollinger bestätigte auf Anfrage den Entscheid des Bezirksgerichts.
Polizeieinsatz wegen Nackt-Performance
Zollinger, der im vergangenen August vor dem Rathaus in Zürich eine weitere Nackt-Performance veranstalte, sah nach eigenen Angaben die «Kunstfreiheit verletzt». Die Wiese sei Privatland und etwa 250 Meter vom nächsten Haus und 300 Meter von der Kantonsstrasse entfernt, machte er in seiner Beschwerde geltend.
Eine Nachbarin hatte sich jedoch an der Performance «Nudeland» auf der Wiese gestört. Zwei Polizisten schritten ein und beendeten das Spektakel. (SDA)