Es ist ein Plausch-Match mit heftigen juristischen Konsequenzen: Im Mai vor drei Jahren donnern in der 4. Liga beim Spiel zwischen dem FC Henau 2 und dem FC Wil 1900 (Breitensport) Stürmer Christian L.* (29) und Goalie Lukas M.* (21) ineinander (BLICK berichtete).
Durch die heftige Kollision wird Angreifer L. schwer verletzt, zieht sich einen Bruch des Schienbeinkopfes zu. Der heutige Juniorentrainer, der selbst nicht mehr Fussball spielen kann, muss mehrfach operiert werden, ist während drei Monaten arbeitsunfähig. Auch weil er keine aufrichtige Entschuldigung erhalten haben will, zeigte er Lukas M. an.
Kreisgericht sah Goalie noch als Straftäter
«Ich unterstelle ihm keine Absicht. Aber es war fahrlässig, so gegen mich einzusteigen», argumentiert Christian L. letzte Woche gegenüber BLICK. Tatsächlich spricht im Herbst 2017 das Kreisgericht Wil den Goalie, der für sein Einsteigen im Spiel lediglich die gelbe Karte erhielt, in erster Instanz der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.
M. wird damals zu einer bedingten Geldstrafe verknurrt und gälte bei Inkrafttreten des Schuldspruchs als vorbestraft. Das will der junge Polymechaniker aber nicht akzeptieren, weshalb es letzte Woche vor dem St. Galler Kreisgericht zum Rückspiel kommt.
Regelverletzung liess sich nicht nachweisen
Dieses Mal mit einem besseren Ende für Lukas M. Es gibt einen Freispruch! «Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte eine Regelverletzung begangen hat», erklärt Gerichtspräsident Walter Würzer den Entscheid gegenüber BLICK.
Das Gericht habe aufgrund von Zeugenaussagen entscheiden müssen. «Anders als in der Super League stand uns kein Filmmaterial zur Verfügung», so Würzer. Zu Gunsten von Lukas M. sei man davon ausgegangen, dass dieser den Ball noch leicht berührt habe. «Das stellt keine Regelverletzung dar, die eine Verurteilung im strafrechtlichen Sinne rechtfertigen würde», so der Richter.
Christian L. bleibt auf Kosten sitzen
Bitter endet der Prozess für Stürmer Christian L. Da seine Berufung für ein höheres Schmerzensgeld wegen des Freispruchs abgeschmettert wurde, muss er einen Drittel der angefallenen Gerichtskosten selber tragen. Insgesamt dürften ihm rund 3'700 Franken in Rechnung gestellt werden.
Noch ist im Fussball-Verfahren das letzte Wort aber nicht gesprochen: Christian L. hat nun 30 Tage Zeit, um den Entscheid des St. Galler Kantonsgerichtes vor das Bundesgericht weiterzuziehen. Es ist davon auszugehen, dass er diese Gelegenheit wahrnehmen wird.
*Namen der Redaktion bekannt