BLICK: Erstmals nimmt sich die Bundesanwaltschaft einen Krawallbruder zur Brust. Was bedeutet das?
Thomas Hansjakob: Fällt das Bundesstrafgericht einen Entscheid, nimmt es die ganze Schweiz wahr. Plötzlich gehts uns alle an. Die Signalwirkung ist stärker, da das Urteil medial verbreitet wird. Es ist nicht ein Urteil, das nur einen Einzelnen in einem Kanton betrifft. Zudem hat der Angeklagte einen grösseren Aufwand. So muss er etwa zur Verhandlung ins Tessin fahren.
Der Täter erhielt zudem ein zehnjähriges Stadionverbot. Auch das ist ein Novum.
Das Stadionverbot trifft den Täter wohl weit mehr als der angesetzte Strafprozess. Meist sind die Krawallmacher ja keine echten Kriminellen, sondern gedankenlose Naivlinge. Der Verein bedeutet ihnen alles, der Fussball ist ihr Lebensinhalt. Können sie plötzlich nicht mehr an die Spiele, bricht für sie eine Welt zusammen.
Eine Strafe muss wehtun.
Es ist sicher richtig, dass er hart bestraft wird. Zumal er Wiederholungstäter ist. In den meisten Fällen wirken die Strafen, wie die Vergangenheit zeigt. Meist werden die Krawallmacher vernünftig. Manche wenden dem Fussball gar ganz den Rücken zu.
Der Täter wurde dank Videobildern identifiziert. In diesem Bereich haben die Klubs massiv aufgerüstet.
Die heutigen Kameras sind uns tatsächlich eine grosse Hilfe. Die Qualität ist derart gut, dass sie uns in der Beweisführung sehr helfen. Auch sinkt dank der Bilder unser Aufwand massiv. Schön wär es, wenn alle Klubs solche Kameras im Einsatz hätten. Auch wenn die Krawallmacher natürlich wissen, dass sie gefilmt werden, und lernen, die Kameras auszutricksen, sind wir ihnen immer einen Tick voraus.
Was heisst das für den Datenschutz? Schliesslich sind nun auch anständige Fans auf den Bildern.
Es gibt in den Stadien diesbezüglich keine Probleme. Ein friedlicher Fan hat nichts zu befürchten, seine Bilder werden nicht ausgewertet und nicht gespeichert. Sowieso gilt: Wenn an einem Spiel nichts passiert, werden die Videos überhaupt nicht ausgewertet.