St. Galler Pensionskasse kündigt Mietern wegen Umbauarbeiten – beharrt aber auf Kündigungsfrist
«Wie die mit uns umgehen, ist unfair!»

Krankenpfleger Martin Boenke ist wütend auf seinen Vermieter, die St. Galler Pensionskasse. Er muss seine Wohnung wegen Sanierungsarbeiten auf Ende Oktober verlassen. Die Pensionskasse beharrt auf der Kündigungsfrist, obwohl Nachmieter unmöglich zu finden sind.
Publiziert: 19.07.2020 um 23:32 Uhr
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Martin Boenke muss aus seiner Wohnung in Jona SG ausziehen. Sie wird saniert. Alle Mieter haben die Kündigung erhalten.
Foto: Thomas Meier

Es war eine Hiobsbotschaft für Martin Boenke (55) und über 100 weitere Mietparteien an der Oberwiesstrasse in Jona SG. Diesen Februar kündigte die St. Galler Pensionskasse die Mietverträge der fünf Mehrfamilienhäuser an dieser Strasse. Die ersten Bewohner müssen per 31. Oktober 2020 draussen sein. Die Wohnhäuser werden von Grund auf saniert.

Boenke hat dann aber Glück: Er findet im Mai eine neue Wohnung, jedoch bereits per 1. Juni. «Da hatte ich wirklich Schwein gehabt, da ich einerseits wegen der Corona-Pandemie im Spital extrem gefordert und unter Druck war, andererseits aber auch Wohnungsbesichtigungen teilweise unmöglich geworden waren», sagt der Krankenpfleger.

«Sie behaupten, die Kündigung sei nicht eingetroffen»

Per Telefon fragt Boenke die Pensionskasse, ob sie als Vermieter auf die Kündigungsfrist von einem Monat verzichten könnten. Zumal es bei einem Sanierungsobjekt unmöglich ist, einen Nachmieter zu finden. «Sie beharrten aber auf dem Mietzins. Ich gab ihnen darum notgedrungen mein Okay, dass sie dafür die Mietkaution verwenden können», so Boenke.

Doch dann kommt es am 15. Juni knüppeldick: Die Pensionskasse fordert plötzlich auch die Juli-Miete ein. Zu diesem Zeitpunkt wohnt Boenke bereits am neuen Ort. «Sie behaupteten, keine Kündigung erhalten zu haben», sagt er. «Ich weiss aber, dass ich sie geschrieben und auch in ein Couvert gesteckt habe.» Er wolle jetzt aber niemandem unterstellen, sie verschlampt zu haben.

«Zwei Monate doppelt Mietzins zu zahlen, trifft mich hart»

Trotzdem ist er wütend auf die Pensionskasse. «Ich finde das Verhalten gegenüber uns Mietern extrem unfair», sagt Boenke. Denn: Er hatte nicht nur telefonisch die Kündigung mitgeteilt, sondern am 15. Mai auch schriftlich. «Sollte mein Brief tatsächlich nicht dort angekommen sein, könnte die Pensionskasse wenigstens Kulanz zeigen.» Zeigt sie aber nicht.

Boenke: «Zwei Monate doppelt Mietzins zu zahlen – das trifft mich finanziell hart.» Der Krankenpfleger ist sich sicher: Für die Pensionskasse wäre das entgangene Geld bloss Kinkerlitzchen.

Der Mieterverband Schweiz versteht seinen Ärger. «Gerade von institutionellen Anlegern wie Pensionskassen, die mit Geld operieren, das sie von Versicherten erhalten, darf man in solchen Fällen durchaus Kulanz erwarten», sagt Sprecherin Natalie Imboden zu BLICK. Solches Verhalten kenne man eigentlich vor allem von privaten Anlegern.

Am Ende gibts einen Deal

Die St. Galler Pensionskasse sieht das Ganze anders. «Wir sind immer an einem partnerschaftlichen Einvernehmen interessiert», sagt der Leiter Immobilienbewirtschaftung, Philipp Zünd, zu BLICK. Darum habe man mit den Mietern nur eine kurze Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart. «Da Herr Boenkes Kündigung nicht korrekt bei uns eingegangen ist, kann er erst auf Ende Juli künden», so Zünd.

Immerhin: Am Ende bewegt sich die Pensionskasse doch noch ein Stück weit. Man erlasse ihm die halbe Juli-Miete. «Im Sinne des Vermeidens eines Härtefalls», so Zünd.

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