Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat am Donnerstag zwei Brüder wegen zahlreicher kinderpornografischer Delikte schuldig gesprochen. Der Haupttäter kommt erst dann wieder aus dem Gefängnis frei, wenn seine Therapie Erfolg haben sollte.
Der Jüngere der beiden Angeklagten, der Haupttäter, hat minderjährige Buben, die er im Internet kennenlernte, zu sexuellen Handlungen verleitet. Dies in 44 Fällen, oft mehrfach und über einen Zeitraum von rund zwei Jahren hinweg.
Er lernte die Opfer jeweils über virtuelle Spielplattformen kennen, baute Vertrauen auf und verleitete sie dann vor der laufenden Webcam zu sexuellen Handlungen an sich selbst. Die einschlägigen Taten und Masturbationen zeichnete er fallweise auch auf seinem Computer auf, zur eigenen Erregung und um sie als Druckmittel zu nutzen.
Deshalb bejahte das Gericht auch den Vorwurf der mehrfachen Nötigung sowie jenen der Herstellung von Kinderpornografie. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür fünfeinhalb Jahre Haft gefordert sowie eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzes. Danach kann ein Täter auch nach Ablauf seiner Strafe weiter in Haft gehalten werden, falls die Therapie bis dato erfolglos blieb. Diese Massnahme ist als kleine Verwahrung bekannt.
Bruder hat mitgewirkt
Das Gericht folgte dem Antrag der Anklage und sprach die kleine Verwahrung aus. Vergeblich hatte die Verteidigung nur vier Jahre Haft gefordert, aufschiebbar zugunsten einer Therapie. Der Anwalt hatte geltend gemacht, sein Mandant sei in der Kindheit selbst Opfer von sexuellen Übergriffen gewesen und zum Zeitpunkt seiner Taten zu unreif, um das rechtswidrige Tun vollumfänglich zu begreifen. Nun habe er Einsicht, zeige Reue und habe zur Aufklärung beigetragen.
Dem drei Jahre älteren Bruder des Verurteilten hatte die Anklage zuvor zur Last gelegt, er habe an seinem damals noch kindlichen Bruder sexuelle Handlungen vorgenommen. Dies über mehrere Jahre hinweg und teils mehrfach pro Woche. Zudem soll er in Einzelfällen an den einschlägigen Internet-Sitzungen seines jüngeren Bruders mitgewirkt haben, indem er ihm Hinweise gab, welche sexuellen Handlungen die Opfer an sich selbst vornehmen sollten. Dies war in der Sache unbestritten.
Im abgekürzten Verfahren verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, aufschiebbar zugunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme. (SDA)