Während der Spiele der Frauen-EM gilt rund um das Stadion in St. Gallen ein Flugverbot für Drohnen. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur
Es sei ein «absolutes Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo» verfügt worden, heisst es in der Mitteilung der St. Galler Kantonspolizei vom Dienstag. Sie gilt für den 4., 9. und 13. Juli. An diesen Tagen finden in St. Gallen Spiele der Frauen-EM statt.
Das Verbot betreffe den Luftraum über dem Fussballstadion im Westen der Stadt St. Gallen mit einem Radius von zwei Kilometern. Verstösse würden angezeigt. Drohnen könnten gestoppt und sichergestellt werden.
Allerdings liege die Fussballarena wegen der nahen Rega-Basis ohnehin in einer Zone, in der es für «unbemannte Luftfahrzeuge ab 250 Gramm» ganzjährig ein Flugverbot gebe.