Polizeiposten
Der Polizist meldet sich am Videotelefon

Im Kanton St. Gallen werden aus Spargründen vier Polizeiposten - unter anderem in Oberriet - geschlossen. Bereits seit längerem gibt es digitale Angebote wie «Suisse e-Police». Bald könnten «Online-Polizeiposten» dazukommen. Erfahrungen damit gibt es in Zürich.
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Mobile Patrouillen sollen im Kanton St.Gallen aus Spargründen geschlossene Polizeiposten ersetzen. Für den Kontakt zur Bevölkerung werden neue Online-Angebote diskutiert. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Im langen Katalog der im letzten Dezember beschlossenen Entlastungsmassnahmen stand auch die Schliessung der Polizeiposten in Flawil, Walenstadt, Bad Ragaz und Oberriet.

In einem Rettungsversuch warb Rolf Huber, FDP-Kantonsrat und Gemeindepräsident von Oberriet, im Rat damit, dass «der regelmässige Austausch zwischen Polizei und Bevölkerung für das subjektive Sicherheitsgefühl» zentral sei. Seine Argumente fanden kein Gehör. Der Versuch, die Sparmassnahme zu streichen, wurde im Parlament mit 102 gegen 7 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.

Die Politik scheint die Polizeiposten für den Kontakt mit der Bevölkerung nicht mehr als zwingend anzusehen. Sie setzt auf mobile Polizeipatrouillen. Die Vorstellung, dass ein lediglich gering besetzter Polizeiposten vor Ort Sicherheit gewährleiste, entspreche nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, argumentierte die Regierung in einem Vorstoss. Massgeblich sei vielmehr, wie schnell eine Patrouille im Fall eines Ereignisses vor Ort eintreffen könne.

Unbestritten ist, dass es die Polizeiposten in den Gemeinden für einfache Anzeigen - etwa Velodiebstähle oder Sachbeschädigungen - nicht mehr braucht. Über das Online-Angebot Suisse e-police können unabhängig von Bürozeiten stark standardisierte Anzeigeformulare ausgefüllt werden. Zum Service gehört eine PDF-Bestätigung als Beleg für die Versicherung.

Was ist aber, wenn dieses digitale Angebot nicht genügt, etwa weil der Fall nicht ins Raster von Suisse e-police passt? Eine Alternative wären ortsunabhängige Online-Polizeiposten, die wie bei einer Videokonferenz erreichbar sind. Drei FDP-Kantonsräte schlagen ein solches Angebot in einem Vorstoss vor, den sie während der Sparsession im Dezember einreichten.

Die Digitalisierung eröffne beim Thema öffentliche Sicherheit neue Chancen, schrieben sie darin. Ein Online-Polizeiposten könne einen Mehrwert bieten - etwa zur Entlastung der Mitarbeitenden der Kantonspolizei oder zur Verbesserung der Erreichbarkeit für die Bevölkerung.

Nur: Wie funktioniert ein solches Angebot? Erfahrungen damit gibt es im Kanton Zürich. Im Juli 2024 wurde dort als einjähriges Pilotprojekt ein Online-Polizeiposten lanciert. Zwölf Monate später zog man Bilanz. Rund 2000 Personen hatten das Angebot genutzt. Sie reichten 1750 Anzeigen ein. Zudem konnten 230 polizeiliche Anfragen geklärt werden.

Wegen der «hohen Nachfrage und positiven Resonanz» wurde entschieden, das Angebot definitiv einzuführen. Um es zu nutzen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein: Wer sich beim Online-Polizisten melden will, muss Deutsch sprechen und verstehen. Es braucht einen amtlichen Ausweis. Weiter muss sich der Wohnort oder der Tatort im Kanton Zürich befinden.

Es gibt auch technische Voraussetzungen: So braucht es ein Gerät, mit dem ein Videoanruf funktioniert, also beispielsweise ein Smartphone oder einen Computer mit Webcam-Funktion. Als weitere Bedingung sollte die App «Microsoft Teams» installiert sein.

Wer eine Anzeige beim Online-Polizeiposten einreichen will, muss zuerst einen Termin buchen. Zum vereinbarten Zeitpunkt nimmt dann eine Polizistin oder ein Polizist in einem direkten Gespräch - wie bei einer Videokonferenz - die Anzeige entgegen und informiert über das weitere Vorgehen.

Bei einem grossen Teil der angezeigten Fälle handle es sich um Vermögensdelikte, erklärte Roger Bonetti, Sprecher der Zürcher Kantonspolizei, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dazu gehörten vor allem Diebstähle, etwa von Portemonnaies oder Postpaketen, aber auch Online-Betrugsfälle. Zudem seien regelmässig Sachbeschädigungen angezeigt worden.

Das Angebot eigne sich für alle Fälle, bei denen keine schriftliche Befragung notwendig sei und keine Spurensicherung vor Ort erfolgen müsse. Sollte sich im Gespräch zeigen, dass der Fall nicht im Online-Polizeiposten aufgenommen werden könne, würden die Personen an die zuständige Stelle weitergeleitet - oder von dieser direkt kontaktiert.

Bei den Anfragen sei es laut Bonetti um sehr unterschiedliche Themen gegangen. Häufig waren es Fragen zu «finanziellen Sachverhalten, bei denen unklar war, ob es sich um ein strafrechtlich relevantes Delikt oder um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt».

In Zürich wird betont, dass die Einführung des Online-Angebots keine Auswirkungen auf die Zahl der Polizeiposten habe. Ob es die Online-Polizeiposten bald auch im Kanton St. Gallen gibt, ist vorläufig noch offen. Die Regierung hat den Vorstoss noch nicht beantwortet.

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