Kantonsrat SG
Wahl ins St. Galler Kantonsgericht mit Nebengeräuschen

Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag auf Vorschlag von Mitte und SVP zwei zusätzliche Mitglieder ins Kantonsgericht gewählt. Die SP-Grüne-GLP-Fraktion kritisierte das Wahlverfahren.
Publiziert: 16:22 Uhr
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Aktualisiert: vor 29 Minuten
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Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag zwei zusätzliche Stellen am Kantonsgericht besetzt. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Auf Vorschlag der Mitte wurde Roland Eugster, bisher Präsident des Kreisgerichts Rheintal, mit 88 von 94 gültigen Stimmen gewählt. Peter Straub, bisher Leitender Staatsanwalt im Untersuchungsamt Gossau, erhielt 83 Stimmen. Er war von der SVP vorgeschlagen worden. Damit wurde die Zahl der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Kantonsgerichts von neun auf elf erhöht.

Vor der Session kritisierte die SP-Grüne-GLP-Fraktion das Wahlverfahren. Die anderen Fraktionen hätten eine andere Berechnung der Sitzansprüche durchgesetzt. Deshalb erhalte nun die Mitte und nicht SP-Grüne-GLP einen zusätzlichen Sitz am Kantonsgericht.

Der Unterschied bei den Berechnungsmethoden: Werden die Stellen im Kantonsgericht nach der Stärke der Fraktionen verteilt, haben SP-Grüne-GLP als zweitgrösste Fraktion Anspruch auf einen Sitz. Ist die Parteienstärke der Massstab, ist es die Mitte, die im Rat am zweitmeisten Sitze hat.

Bei beiden Methoden ist der Anspruch der SVP unbestritten, die sowohl die grösste Fraktion stellt, als auch am meisten Mandate innehat.

Der Unmut in der Fraktion sei weiterhin gross, sagte der Sprecher der SP-Grüne-GLP-Fraktion im Rat. Die Frage solle aber nicht vor der Wahl der beiden Kandidierenden geklärt werden, die beide für ihr Amt geeignet seien.

Der Sprecher der FDP wies den Vorwurf zurück. Bei der Proporzwahl an das Gericht gehe es darum, dass alle Werthaltungen vertreten seien. Bisher habe die Methode kaum eine Rolle gespielt, weil die Parteienstärke der Fraktionsgrösse entsprach. Dies habe sich «mit der neuen Gross-Fraktion» von SP-Grüne-GLP geändert.

Im Gegensatz zu Parteien stünden Fraktionen nicht nur für eine gemeinsame Werthaltung, sondern es gehe auch um Machtstrukturen. Deshalb sei die Parteienstärke der richtige Massstab für die Proporzwahl.

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