Die Änderung gilt ab dem kommenden Schuljahr 2024/25, wie die St. Galler Staatskanzlei am Montag mitteilte. «Bei einem Eintritt direkt im Anschluss an die berufliche Grundbildung wird der Schnitt aus allen Semesterzeugnisnoten bis und mit dem zweitletzten Semester berechnet.» Später gilt der Notenschnitt anhand der Abschlussnoten.
Ein prüfungsfreier Eintritt ist bis zu zwei Jahre nach Erlangen des Eidgenössischen Fähigkeitsausweises möglich. Bisher konnten im Kanton St. Gallen lediglich Absolventinnen und Absolventen einer kaufmännischen Lehre mit einem Notenschnitt ab 5,0 ohne Aufnahmeprüfung in den Lehrgang zur Berufsmaturität starten.
Dieser ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu Fachhochschulen. Die Berufsmatura kann auch bereits während der Lehre erlangt werden. Mit der neuen Regelung will der Kanton St. Gallen die Berufsmaturität fördern, um mehr hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
(SDA)