Traumhafte Bergpanoramen, idyllische Bergseen. Der Kanton Graubünden hat viel zu bieten. Manche St. Galler Schulen führen ihre Klassenlager deshalb normalerweise im Kanton Graubünden durch. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten im Bündnerland dieses Jahr aber besonders strenge Vorschriften. Die Schüler dürfen beispielsweise nur mit einem negativen Corona-Test am Lager teilnehmen. Zudem müssen Klasse und Betreuungspersonen nach drei Tagen erneut getestet werden. Selbsttests sind nicht akzeptiert, die Organisation obliegt den Schulen.
Die Stadt St. Gallen legt ihren Lehrern deshalb jetzt nahe, keine Lager im Kanton Graubünden durchzuführen. Dies geht aus einem internen Schreiben hervor, welches Blick vorliegt. Darin werden die Schulleiterinnen und Schulleiter «dringend» gebeten, die «Lehrpersonen von allfälligen Lagern im Kanton Graubünden abzuhalten».
Unterschiedliche Teststrategien
Bei der Organisation von Lagern im Kanton Graubünden gibt es offenbar grossen Unmut. Hintergrund sind die unterschiedlichen Teststrategien in den beiden Kantonen. Während Graubünden auf Massentests setzt, testet St. Gallen gezielt im Umfeld von Ausbrüchen. Florian Sauer, Leiter Abteilung Schulen der Stadt St. Gallen, sagt auf Anfrage von Blick: «Der Kanton Graubünden stellt hohe Anforderungen, die eine Durchführung der Lager erschweren. Was ist, wenn sich Kinder anstecken und in Quarantäne müssen? Was ist, wenn Eltern ihre Kinder nicht testen lassen wollen?»
Die Schulen sehen sich im Zusammenhang mit Corona ohnehin schon mit einer Vielzahl an organisatorischen Fragen konfrontiert. Und die Zeit für die Planung der Klassenlager drängt. Brigitte Wiederkehr, stellvertretende Leiterin Amt für Volksschule des Kantons St. Gallen, sind die Probleme im Zusammenhang mit den Lagern in Graubünden bekannt. «Die Informationen betreffend der Durchführung von Schullagern hat der Kanton Graubünden leider erst relativ spät mitgeteilt», sagt Wiederkehr zu Blick.
Werden jetzt andere Kantone bevorzugt?
Empfehlungen, ob Lager im Bündnerland durchgeführt werden sollen oder nicht, macht das Amt für Volksschule jedoch keine. «Wir informieren die Gemeinden einfach über die Situation. Sie müssen letztendlich über die Durchführung entscheiden», sagt Wiederkehr.
Im Kanton St. Gallen selbst dürfen Schullager durchgeführt werden. Selbstverständlich muss auch dort ein Schutzkonzept erstellt und eingehalten werden, wie Wiederkehr erklärt. Das Kantonsarztamt gebe zudem «Empfehlungen» zum Testen im Lager ab.
Die Anforderungen an die Lagerorganisation sind im eigenen Kanton jedoch leichter umzusetzen, wie Sauer von der Abteilung Schulen der Stadt St. Gallen erklärt: «Im Gegensatz zur Situation im Kanton Graubünden sind die Auflagen in St. Gallen oder etwa auch im Kanton Thurgau weniger streng.»
Gut möglich also, dass nun das eine oder andere Lager vom Kanton Graubünden in einen anderen Kanton verlegt wird. Schlussendlich sei es eine Entscheidung der Schulleitung, ob ein Lager abgesagt oder an einem anderen Ort unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen durchgeführt werde, sagt Sauer.