Jetzt ist es fix. Die Thurgauer Behörden wollen 40 Alppferde von Skandalzüchter Ulrich K.* (49) aus Hefenhofen TG verkaufen. Es ist der logische nächste Schritt, nachdem schon die Pferde vom Quälhof Mitte August neue Besitzer gefunden haben. Die Tiere gelangen am nächsten Mittwoch im Kompetenzzentrum der Armee in Schönbühl BE zur Versteigerung. K. versuchte den Zwangsverkauf mit juristischen Mitteln zu verhindern. Letztlich erfolglos.
Verkauf über den Kopf des Bauern hinweg
«Der Entscheid wurde Ulrich K. zugestellt. Er kann sich nun mit seinen Anwälten besprechen und entscheiden, ob er seine Beschwerde vor das Verwaltungsgericht weiterziehen will», erklärt der Thurgauer Informationsbeauftragte Walter Hofstetter.
Brisant: Rechtlich ist der Verkauf somit noch nicht in trockenen Tüchern. Und Pferdebauer K. ist mit seinen Fällen regelmässiger Gast bei den Bundesrichtern. Dieses fällte in der Vergangenheit auch schon Urteile zu seinen Gunsten. Trotzdem machen die Thurgauer Behörden nun Nägel mit Köpfen.
Versteigerung mit neuen Regeln
Allerdings unter neuen Voraussetzungen: Ein Chaos wie bei der ersten Versteigerung soll es nicht mehr geben. Damals gab es für jedes Tier einen Maximalpreis. Mit der Folge, dass die Pferde unter den Bietenden zu Ramschpreisen verlost und teils noch auf dem Parkplatz weiterverschachert wurden.
Die Alppferde werden am Mittwoch hingegen in einer klassischen Versteigerung an die Meistbietenden verkauft. Woher der Sinneswandel? «Die Rekursinstanz ist zum Schluss gekommen, dass der Verkauf ein starker Eingriff in die Eigentumsrechte von Herrn K. darstellt. Darum muss dieser zum bestmöglichen Preis erfolgen», so Hofstetter.
Haben die Behörden dazugelernt?
Tieranwalt Antoine F. Goetschel sprich von einem «Meinungsumschwung der Behörden». Die komplexe Skandalgeschichte um K. werde nach der Empörung der ersten Tage nun wohl feinfühliger beurteilt. «In einem Fall, in dem man eigentlich alles nur falsch machen kann, ist es nicht verboten, gescheiter zu werden!»
Nach den Misstönen der ersten Versteigerung müssen die Behörden auch sicherstellen, dass die Pferde an gute Halter kommen. «Die Tiere sind gechippt. Das Veterinäramt kann ihren Aufenthaltsort damit zurückverfolgen», sagt Walter Hofstetter.
* Name der Redaktion bekannt