Dieser Fahrlehrer braucht selber Nachhilfe. Der Ostschweizer Darko V.* brettert vor drei Wochen mit knapp 130 km/h auf einer 60er-Strecke, lässt sich dabei filmen und postet das Video auch noch auf Instagram. Als BLICK ihn kontaktiert, will er sich zum Fall nicht äussern, zeigt sich jedoch reuig und ergreift gleich selber Massnahmen. Er geht zur Polizei und zeigt sich selber an. Roman Kohler von der Stadtpolizei St. Gallen bestätigt gegenüber BLICK den Eingang der Selbstanzeige am Dienstagabend.
Die Aufnahmen, die V. jetzt zum Verhängnis werden, entstanden bei der Autobahneinfahrt A53 in Reichenburg SZ in Richtung Tuggen SZ. V. sitzt am Steuer eines Tesla 3 (480 PS). In einer Rechtskurve drückt er aufs Gaspedal. Die Reifen quietschen. Das Auto kommt kurz ins Schleudern, doch V. schafft es rechtzeitig, gegenzulenken. Er drückt weiter aufs Gas. Der Tacho zeigt knapp 130 km/h. Erlaubt wären auf der ganzen Strecke, die das Video zeigt, aber nur 60 km/h, wie Florian Schneider, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, gegenüber BLICK bestätigt.
«Er sollte ein Vorbild sein»
Urs R.* (40), selber Fahrlehrer, kennt V. persönlich. Sein Verhalten sorgt bei ihm für Kopfschütteln. «Er fährt mit seinem Fahrlehrerauto mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Kurve! Verliert fast die Kontrolle und protzt damit noch auf seinem Instagram-Profil», sagt er zu BLICK. «Er sollte ein Vorbild sein und handelt so verantwortungslos», empört sich R.
Obwohl V. nach dem kurzen Schleudern das Auto wieder im Griff zu haben scheint, warnt Urs R.: «Die Lenkbewegung, die er da macht sieht möglicherweise nach wenig aus, aber das täuscht. Er hat das Ganze ausgereizt, indem er so beschleunigte und musste dann gegenlenken.» Urs R. findet klare Worte: «Er zieht mit seinem Verhalten alle Fahrlehrer in den Dreck!»
Darko V. drohen bis zu vier Jahre Haft
Ob Darko V. nach seiner Selbstanzeige in Zukunft weiter Fahrstunden geben kann, ist unklar.
Die Ermittlungen seien im Gange, bestätigt die zuständige Staatsanwaltschaft. «Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat eine Untersuchung wegen Verdachts des Rasens eröffnet, wobei nun geprüft wird, ob der Tatbestand effektiv erfüllt ist. Sollte der Tatbestand des Rasens erfüllt sein, wäre das Mindeststrafmass ein Jahr Freiheitsstrafe und die Obergrenze vier Jahre», sagt Sprecherin, Beatrice Giger zu BLICK.
* Name geändert