Am Montag hat vor dem St. Galler Kantonsgericht die Berufungsverhandlung zum Tötungsdelikt in Ganterschwil SG vom Herbst 2015 begonnen. Der Nordmazedonier F. S.* (35) war von der Vorinstanz wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt worden. Nun fordert F.S. einen Freispruch.
Er soll seinen slowakischen Nebenbuhler A. V.* (†36) regelrecht hingerichtet haben. Zum blutigen Ende der kuriosen Dreiecksbeziehung kommt es im September 2015. Zwischen den beiden Männern steht eine Frau: die Schweizerin M. W.* (43). Sie hatte, während das spätere Opfer A. V. wegen Diebstählen im Gefängnis sass, eine Beziehung mit F. S. begonnen. Als die alte Liebe wieder freikommt, zerbricht die Liaison mit dem Nordmazedonier.
Neun Schüsse und Messer in die Brust
Die Anklage hatte dem 35-Jährigen vor einem Jahr vor dem Kreisgericht Toggenburg vorgeworfen, «aus reiner Tötungslust» gehandelt zu haben. Auslöser der Tat sei eine gescheiterte Beziehung zu einer Frau gewesen, die er heiraten wollte, um in der Schweiz bleiben zu können.
Die Frau entschied sich aber für den 36-jährigen Slowaken. Der Staatsanwalt schilderte, wie sich der Nordmazedonier von einem ebenfalls angeklagten Gehilfen nach Ganterschwil fahren liess. Auf einem Feldweg sei er auf die Frau und den Slowaken getroffen. Er habe neun Schüsse auf den Nebenbuhler abgefeuert und ihm auch noch ein Messer in die Brust gestossen.
Entlastende Beweisaufnahme angeblich nicht erfolgt
Wenige Stunden später wurden der Nordmazedonier und sein Kollege in einem Bordell am Bodensee verhaftet. Ein Geständnis gab er nicht ab. Die Anklage berief sich unter anderem auf die Schilderungen von Zeugen oder auf die Ergebnisse der Spurensuche.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch verlangt. Er argumentierte, entlastende Beweisaufnahmen seien nicht erfolgt.
Sein Kollege will ebenfalls freigesprochen werden
Das Kreisgericht verurteilte den 35-Jährigen im März 2020 wegen Mordes und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Sein mitangeklagter Kollege erhielt wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Gegen das Urteil des Kreisgerichts legten alle drei Parteien Berufung ein: Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und für den Gehilfen sechs Jahre. Der Nordmazedonier verlangt erneut eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch. Sein Kollege will ebenfalls freigesprochen werden. (SDA/jmh)
* Namen geändert