Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG sprach Urs L.* (47) wegen Mordes, sowie wegen mehrfach versuchten Mordes schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es verurteilte den IV-Rentner im Sinne der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Nach Verbüssung der Strafe wird der 47-jährige Schweizer verwahrt.
Die Tat geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss der Bauer mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm. Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an.
Auf dem Vorplatz erschlug er mit einem acht Kilogramm schweren Vorschlaghammer die betagte Stiefmutter und verletzte seinen Vater derart schwer, dass der 84-Jährige zum Pflegefall wurde. Einige Monate später starb der Vater an einer anderen Krankheit. Der Beschuldigte wurde kurz nach der Tat festgenommen.
IV-Rentner ist «psychisch gestört»
Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach einer Nieren-Transplantation musste er die Arbeit aufgeben und das Grundstück mit Wohnhaus, Tieren und Maschinen wieder seinem Vater verkaufen.
Dass der betagte Vater auf dem Hof das Sagen hatte, habe der Sohn nicht verkraften können. Er habe den Vater und seine zweite Frau los werden wollen, damit er wieder selbst Chef auf dem Hof hätte sein können, sagte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte habe seine Opfer als Störenfriede gesehen. «Er wollte sie klassisch eliminieren», sagte der Staatsanwalt an der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Donnerstag.
Der IV-Rentner ist gemäss einem forensischen Gutachten psychisch gestört. Der Mann sei ein Sonderling und leide seit der Nierentransplantation an einer starken Persönlichkeitsveränderung, sagte der Psychiater vor Gericht. Er sehe nur sein eigenes Leid. Die schwere Gewalttat beschäftige den Beschuldigten überhaupt nicht.
Weder die langjährige Psychotherapie, welche der Mann bereits vor der Tat gemacht habe, noch die Therapie im Gefängnis hätten etwas genützt. Wegen der grossen Rückfallgefahr müsse der Beschuldigte verwahrt werden.
Der Verteidiger verlangte für den geständigen Angeklagten ein weiteres Gutachten. Das Gericht verzichtete darauf, wie dem Gerichtsentscheid zu entnehmen ist. (SDA)
* Namen der Redaktion bekannt