Der heute 29-jährige Matthias G.* hat zahlreiche minderjährige Mädchen sexuell missbraucht. Drei Mädchen soll der Schweizer vergewaltigt haben. Ausserdem hatte die Polizei in seiner Wohnung Tausende verbotener pornografischer Bilder gefunden. Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der Angeklagte pädophil.
Wie der Staatsanwalt sagte, ging der damals 20-jährige Matthias G. seit 2001 auf «Mädchen-Jagd» und verwendete dabei immer denselben Trick. Getarnt als Mode-Fotograf sprach er im Internet oder auf der Strasse junge Mädchen an und versprach ihnen eine Model-Karriere.
Mit Alkohol «locker» gemacht
Matthias G. nahm sie mit in seine Wohnung und machte Fotoaufnahmen. Dort habe der Angeklagte das Vertrauen seines jeweiligen Opfers erschlichen und es zu Nacktaufnahmen überredet. Mädchen, die sich schämten, habe er mit Alkohol «locker gemacht», gab der Angeklagte vor Gericht zu.
Nach oder bereits während der Foto-Shootings machte sich der Mann an den Mädchen zu schaffen und wollte Sex mit ihnen. Wenn sich ein Mädchen wehrte, drohte Matthias G. ihm, die Nacktaufnahmen im Internet zu veröffentlichen oder die Eltern zu informieren.
12-Jährige vergewaltigt
Laut Anklage hat der Angeklagte drei Mädchen vergewaltigt. Die Vertreterinnen von zwei Opfern sagten vor Gericht, der Angeklagte habe die Mädchen schamlos zur Befriedigung seiner sexuellen Begierde ausgenützt. Noch heute seien die jungen Frauen stark traumatisiert. Sie fühlten sich in St. Gallen nicht mehr wohl und bekämen Panikattacken, wenn sie Männer sähen, die dem Angeklagten ähneln.
Eines der Opfer war erst zwölf Jahre alt, als Matthias G. es vergewaltigt haben soll. Neben den psychischen, habe die junge Frau auch physische Schäden davongetragen. Der Angeklagte habe sein Opfer bei der Vergewaltigung mit HPV-Viren infiziert. Weil die Infektion Krebs verursachte, musste der jungen Frau ein Teil des Gebärmutterhalses entfernt werden.
T-Shirt: «Suck My Dick»
Die Verteidigung bestreitet die Vergewaltigungen und verlangt wegen sexueller Handlungen mit Kindern eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten. Bei der Befragung vor Gericht sprach der Angeklagte von Liebesbeziehungen. Er gab zu, das Alter der Mädchen gekannt zu haben. «Dieses spielte keine Rolle, nur die Gefühle», sagte der 29-Jährige.
Unglaublich: Bei einer Konfrontations-Einvernahme mit einem seiner Opfer trug Matthias G. ein T-Shirt mit dem Aufdruck «Suck My Dick» (Lutsch meinen Schw***). Nachträglich, so Matthias, sei das vielleicht nicht sehr bedacht gewesen.
Gemäss Verteidigung lief bei der Strafuntersuchung vieles schief. Der Angeklagte dürfe nur wegen Taten verurteilt werden, die ihm lückenlos bewiesen werden könnten.
Der leitende Staatsanwalt gab vor Gericht zu, die zuständige Untersuchungsrichterin habe geschlampt und sei deshalb entlassen worden. Das Verfahren sei verschleppt worden. 2007 sei der Angeklagte zu Unrecht aus der Untersuchungshaft entlassen worden und habe weitere Straftaten begangen.
Zehn Jahre Knast?
Die Anklage verlangt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, die Verteidigung höchstens dreieinhalb Jahre Gefängnis.
Sowohl Staatsanwalt wie Verteidiger wollen den Angeklagten, der im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, in eine Psychotherapie schicken. Zwei Opfer verlangen Genugtuung von insgesamt 22000 Franken. Die Gerichtsverhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil wird voraussichtlich am Montag eröffnet. (SDA/num)
* Name der Redaktion bekannt