Mammutprozess von Kümmertshausen TG
War der Rentnermord nur ein Unfall?

Die Tötung von Peter Gubler (†53) ist der Knackpunkt im Mammutprozess von Kümmertshausen. Die Tötungsthese der Staatsanwaltschaft könnte ins Leere greifen.
Publiziert: 25.02.2017 um 10:20 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:13 Uhr
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Tatort Kümmertshausen: In diesem Haus starb Peter Gubler (†53) im November 2010.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

November 2010 in Kümmertshausen TG: Ein Bekannter findet die Leiche von Peter Gubler (†53). Ein Tatortfoto dokumentiert das dramatische Ende des IV-Rentners. Aus seinem Mund ragt eine schwarze Kapuze. Der Knebel drückt die Zunge nach hinten. Gublers Atemwege sind dadurch verstopft. Das Opfer verliert sein Bewusstsein – und das Leben. 

Einige der Hintermänner dieser Tat stehen seit Anfang Woche in Kreuzlingen TG vor Gericht (BLICK berichtete). Im Fokus steht eine Drogen- und Schleuserbande um Boss Mustafa N.* (47). Zu möglichen Tätern gibt es widersprüchliche Informationen. 

Eine fatale Freundschaft

Nur, was hat Peter Gubler mit diesen Kriminellen zu tun? Der IV-Rentner lebt vor seinem Tod zurückgezogen. Zu seinen Nachbarn hat er ein distanziertes Verhältnis. Gubler lebt wie ein Hippie, macht Musik, raucht eifrig Marihuana. Zum Verhängnis wird ihm die Freundschaft zu Ilo A.*, der dem IV-Rentner bei Einkäufen hilft. Aber: Er gehört zur Bande um Mustafa N.* Für den irakischen Boss schleust A. Flüchtlinge nach Mitteleuropa. Im Juli 2010 klicken bei ihm in Griechenland die Handschellen. Polizisten erwischen ihn in flagranti.

Als Gubler davon erfährt, wendet er sich an Mustafa N. Er soll die Familie von A. finanziell unterstützen, damit sie sich einen Anwalt leisten kann. Ansonsten würde er den Schleuserboss auffliegen lassen. Später behauptet Kronzeuge Yilmaz B.* (38), dass Gubler für die Bande auch zweieinhalb Kilo Heroin bei sich zu Hause gelagert habe. Damit lieferte er den Ermittlern ein zusätzliches Tatmotiv, das umstritten ist. 

Mediziner tendiert zu «Unfall»

Klar ist: Mustafa N. will Ärger mit der Polizei verhindern. Er schickt Leute zum aufmüpfigen Rentner, will ihn so zum Schweigen bringen. Aber sollte Gubler wirklich sterben? Ein Rechtsmediziner führt auch einen fatalen Unfall ins Feld und erklärt BLICK: «Knebelungen gelten als sehr unzuverlässige und seltene Tötungsart.» 

Fakt ist: Das Vorgehen hat Parallelen zu anderen Fällen der Bande. Einschüchterung und Erpressung waren ihre Spezialität. Auftragsmorde nicht. 

* Namen der Redaktion bekannt

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