Der 53-jährige Azad M. wurde im Oktober 2020 vom Bundesstrafgericht in Bellinzona TI unter anderem wegen Beteiligung an der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu 70 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – doch jetzt hagelts schon die nächsten Anschuldigungen gegen den irakischen Kurden. Das berichtet der «Tages-Anzeiger» und bezieht sich dabei auf Informationen, die der Zeitung von Personen aus der Strafanstalt Frauenfeld zugespielt wurden.
Der einstige Vorbeter der inzwischen geschlossenen An’Nur-Moschee in Winterthur ZH soll demnach hinter Gittern weiter IS-Propaganda betreiben. Auch soll er einige seiner Mitgefangenen in Angst und Schrecken versetzen. Einem soll er sogar angedroht haben, ihm den Kopf abzuschneiden. Zudem wird ihm vorgeworfen, den Mord seiner Ex-Frau vom Gefängnis aus zu organisieren.
Massnahmen zum Schutz der Ex-Frau
Die Vorwürfe sind nicht bewiesen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Dennoch beschäftigt sich bereits die Bundesanwaltschaft mit dem Fall. Sie hat in diesem Zusammenhang ein neues Verfahren eröffnet, wie sie auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» mitteilt.
Die Bundesanwaltschaft steht dabei in engem Austausch mit allen beteiligten Behörden – auch mit dem Kanton Thurgau. Demnach hat die Kantonspolizei Thurgau zum Schutz der Ex-Frau von Azad M. bereits Massnahmen getroffen. Weitere Angaben werden nicht gemacht. Auch der Anwalt von M. äusserte sich nicht zu den Vorwürfen.
Mordaufruf aus dem Gefängnis
M. wurde 2017 vor der An’Nur-Moschee verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Weil er bereits in der Vergangenheit einen Mordaufruf per Telefon aus dem Gefängnis gemacht hatte, gilt für den Inhaftierten ein Kontaktverbot. Deshalb soll M. andere Gefangene darum gebeten haben, Kontakt mit seinen Verwandten aufzunehmen, damit diese in den Thurgau kommen und seine Ex-Frau töten.
Bei den muslimischen Häftlingen ist M. beliebt. Er leitet offenbar auch das gemeinsame Gebet und soll anderen Gefangenen Bilder von Hinrichtungsopfern des IS gezeigt haben. Wie das alles trotz Kontaktverbot möglich sein soll, ist unklar. Das Thurgauer Amt für Justizvollzug nahm gegenüber dem «Tages-Anzeiger» dazu keine Stellung. Der Grund: Es sei ein laufendes Verfahren. (bra)